Frage an Karin Kortmann von Günter F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kortmann,
dass Sie der Diätenerhöhöng zugestimmt haben, veranlaßt mich als Rentner zu festzustellen, daß wir erhalten haben bzw. werden:
1. drei Nullrunden
2. eine Rentenerhöhung zum 01.07.2007 o,54% !!!!
3. eine Rentenerhöhung zum 01.07 2008 1,1% ????
Diese Prozentzahlen sind schon eine Beleidigung und nicht nur beschämend, wenn Abgeordnete sich 9,6% genehmigen.
Ich zähle mich zu der Generation, Jahrgang 1935, die die Bundesrepublick mit aufgebaut hat. Umso größer ist für mich die Enttäuschung, dass die SPD mit ihren Abgeordneten sich nicht durchringen kann auch für die unteren Bevölkerungsschichten bessere Einkommensverhältnisse zu schaffen.
Die Wählbarkeit der SPD (ich habe in der Vergangenheit immer die SPD gewählt) ist für mich davon abhängig, wie Sie sich in Zukunft zu Fragen der "sozialen Gerechtigkeit" aufstellen.
Es wäre schön von Ihrer Einstellung zu den sozialen Zukunftsfragen zu erfahren, wie:
1. Renten
2. Klimaschuz
3. Preispolitik der Energiewirtschaft
4. Arbeitspolitik
Mit feundlichen Grüßen
Günter Franz
Sehr geehrter Herr Franz,
ich weiß, dass meine Antwort mehr als überfällig ist, hoffe aber, dass Sie nach wie vor daran interessiert sind. Sie beanstanden die Höhe der Rentenanpassung insbesondere im Zusammenhang mit der beschlossenen Erhöhung der Diäten.
Wie Sie sicher wissen, ergeben sich die Rentenanpassungen nach festgelegten Kriterien. Basis für die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese lohnorientierte Anpassungsmethodik ist – seit sie im Jahr 1957 mit Zustimmung aller Parteien und der Sozialpartner eingeführt wurde – ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil, wie sie in der Lohnentwicklung zum Ausdruck kommt. Sie können allerdings auch keine günstigere Einkommensentwicklung erwarten, wenn es mit der Aufwärtsentwicklung von Löhnen und Gehältern nicht so weitergeht, wie wir das in der Vergangenheit vielleicht gewohnt waren.
Die Lohnentwicklung im Jahr 2004 und auch im Jahr 2005 war letztlich zu gering, um zu einem Anstieg der Renten zu führen. Rechnerisch hätte der Regelungsmechanismus der Anpassungsformel zu einer Verringerung der aktuellen Rentenwerte und damit der Monatsbeträge der Renten („Bruttorenten“) geführt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns jedoch dazu verpflichtet, dass es in dieser Legislaturperiode keine Rentenkürzungen geben wird, da die Rentner und Rentnerinnen in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Belastungen getragen haben.
Da die Expertenberechnungen für das Jahr 2007 eine mögliche Rentenanpassung in Höhe von 0,54 % ergab, hat diese auch stattgefunden. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass diese Erhöhung, da sie die vielfach gestiegenen Kosten nicht kompensieren kann, nicht als das positive Signal der Entwicklung aufgenommen wird.
Bezüglich der Abgeordnetenbezüge stellt sich die Lage wie folgt dar: Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ („Diät“) und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt. Beide wurden zuletzt zum 1. Januar 2003 angehoben.
Bundestagsabgeordnete erhalten seit dem 1.1.08 monatlich ein „Gehalt“ von 7.339 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Lohne, Gehälter) zu versteuern. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.
Das ist viel Geld. Wir Abgeordneten verdienen damit mehr als viele unserer Wählerinnen und Wähler. Gleichzeitig aber auch weniger als viele Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Es war richtig, dass die Entschädigung wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage seit dem Jahre 2003 nicht angehoben wurde. Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung halte ich jetzt eine Anhebung der Entschädigung vertretbar und habe der Entscheidung im Bundestag auch zugestimmt.
Kritikwürdig ist unsere Altersentschädigung im Vergleich zu vielen tausend anderen Beschäftigten. Hier ist das NRW-Modell vorbildhaft, hatte aber im Bundestag keine Mehrheit!
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann