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Frage von Hans-Peter F. •

Frage an Karin Kortmann von Hans-Peter F. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Kortmann,

Wie stehen sie zu den Plänen des Bundesinnenminister, PC´s der Bürger "Onlinemässig" auszuforschen?
Halten sie es für unbedenklich, das auch durch diesen Schritt, wenn er verwirklicht wird, die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten (Die Aufgaben dieser beiden Gruppen sind völlig unterschiedlich, und die Mütter und Väter des GG haben aus leidvoller Erfahrung damals eine strikte Trennung vorgesehen), weiter aufgeweicht wird?
Sind wir in dieser Republik mittlerweile soweit, das mit der Argumentation der Terrorismusbekämpfung aber auch jegliche Grundrechtseinschränkung möglich ist?

MfG
Hans-Peter Fusshoven

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fusshoven,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. August 2007 zum Thema Online-Durchsuchungen. Eine klare Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen kann erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegeben werden. Im Oktober beginnen die Verhandlungen über das Ende letzten Jahres in Kraft getretene Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Online-Durchsuchungen seitdem erlaubt. Das Urteil wird ein paar Monate darauf erfolgen, so lange sollten wir abwarten.

Wir sind froh, dass es den Polizeibehörden gelungen ist, terroristische Anschläge in Deutschland zu verhindern. Leider versucht die Union in den letzten Wochen, die terroristische Bedrohung für parteipolitische Auseinandersetzungen zu instrumentalisieren. Die Union und der Bundesinnenminister tun weiterhin so, als würden uns konkrete Handlungsmöglichkeiten und Instrumente bei der Terrorismusbekämpfung fehlen.

Wir erwarten jetzt vom Bundesinnenminister, dass er dem Parlament und seinen Gremien konkret benennt, wo es bei der inneren Sicherheit aus seiner Sicht Nachholbedarf gibt.

Wir lassen uns nicht durch Schüren von Ängsten zu Gesetzen treiben, die nicht ordentlich und in Ruhe durchdacht und überprüft sind.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Kortmann