Frage an Karin Kortmann von Reinhold N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kortmann,
bezug nehmend auf die Frage von Ilona Ihme (21.01.07) finde ich es echt nett von ihnen ,dass sie die Frage von Frau Ihme ernst nehmen. Ich bin einer der "betroffenen" die sie ansprach. Mein Name ist Reinhold Nowak und ich leide seid 2 Jahren an einem bösartigen Gehirntumor, der als nicht heilbar gilt. Die ARD Sendung vom 18. Oktober "Zu Tode gespart? handelte über meine Person. Die Krankenkasse will in meinem Fall eine
Hyperthermiebehandlung die bis dato den Tumor zu stoppen gebracht hat,nicht bezahlen. Im Krebsfall ist Stillstand=Fortschritt!! Was Frau Ihme warscheinlich auch meinte, ist, das dem Privatpatienten mehr gezahlt wird als dem "Kassenpatiennten. Zum Beispiel wird die Hyperthermie von den Privaten bezahlt. Für die Kassenpatiennten fehlt jedoch eine einzige Studie (Phase3) und so muß ich persönlich dafür
sorgen, dass ich die Behandlung, die mich weiter am Leben erhält, selber bezahle. Falls sie wünschen schicke ich ihnen gerne eine DVD von der Sendung, damit sie sich mal ein Bild davon machen wie menschenverachtend manche Aussagen waren. Diese Personen hätten natürlich keine Probleme mit der Bezahlung solcher Behandlungen. Die sind nämlich Beamte oder Privat versichert. Ob ein oder sogar mehrere Ärzte diese Behandlungsmethode für den Einzelfall( so ihre Aussage) für richtig halten ist nicht von belang. Die Kasse zahlt nicht,aber eben die Privaten schon. Wann ist nach ihrer Meinung nach die Wirksamkeit einer Methode nachgewiesen und gibt es beim Nachweis 2 Versionen(Privat+Kasse)? Also sind wir wieder beim Thema "Zwei Klassen Gesellschaft", die es von Aussage mehrerer Politiker, auch unserer Gesundheitsministerin, auf keinen Fall gibt. Gibt es eine 2 Klassengesellschaft? Aber ich möchte das hier nicht weiter vertiefen oder rumjammern. Ich falle dann eben "durchs Rost" wie mir gesagt wurde. Ich kann nur hoffen,dass die Menschen die solche Entscheidungen treffen, niemals in eine ähnliche Situation kommen.
MfG Reinhold Nowak
Sehr geehrter Herr Nowak,
ich habe mir die ARD-Sendung nochmal beschreiben lassen und hatte zu Ihrem Anliegen Gespräche mit unseren Gesundheitspolitikerinnen und -politikern. Alle verweisen mich darauf, dass es im Entscheidungsbereich des jeweilig behandelnden Arztes liegt, welche Behandlungsmethode er anwendet und welche Medikamente er verschreibt. Insofern ist das nicht die Sache Gesetzgebers. Das hilft Ihnen in Ihrem Leid aber nicht weiter, weil ich davon ausgehe, dass Sie darüber auch mit Ihren Ärzten und Ihrer Krankenkasse gesprochen haben.
Ich habe Ihr Schreiben an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Frau Helga Kühn-Mengel mit der Bitte um Klärung weitergeleitet. Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur alles erdenklich Gute wünschen.
Ihre Karin Kortmann