Frage an Karin Kortmann von Torsten F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Kortmann,
halten Sie es für richtig, dass Unternehmen einerseits Zwangsmitglied in einer IHK sein müssen, anderseits die Kammern durch ihre begünstigte Finanzierung genau mit diesen Mitgliedern im Wettbewerb steht bei öffentlichen Ausschreibungen staatlicher Institutionen.
MfG
Torsten Fuhrberg
Sehr geehrter Herr Fuhrberg,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Februar.
Mir ist bekannt, dass eine Diskussion über die IHK-Pflichtmitgliedschaft geführt wird, da die Mitgliedsbeiträge angeblich nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der Kammern stünden. Allerdings konkurrieren die Kammern, nach meiner Kenntnis, nicht mit Unternehmen um öffentliche Ausschreibungen.
Generell haben die IHKs die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Sie vertreten gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden.
Der Deutsche Bundestag hält in seiner Entschließung vom 1. April 1998 die Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft für weiterhin erforderlich und sachgerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Zustimmung zur Pflichtmitgliedschaft mit Urteil vom 7. Dezember 2001 erneut bekräftigt.
Mit freundlichem Gruß
Karin Kortmann