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Frage von Gerhard C. •

Frage an Karin Kortmann von Gerhard C. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kortmann,

Zu Punkt 5 Ihrer ANtwort an Hern Konschak:

Wie stehen Sie zu dem Thema der Ungleichbehandlung und der großen Benachteiligung von Kindern aus Trennungsfamilien?

Wie erklären Sie den Vätern, welche von ihren Frauen verlassen wurden, warum sie zusätzlich bestraft werden?

Zu den Fakten: ich gehöre zu den 0,4% allein erziehenden berufstätigen Vätern in Deutschland.

Alle Politiker (in den vielen Diskussionen, welche ich bis heute im Wahlkampf verfolgen durfte) betonen, das insbesondere Familien und deren Kinder geschützt und unterstützt werden müssten. Die Kinder seien die Zukunft unseres Landes.

Nach der Statistik hat eine 6-köpfige Familie ein Durchschnittshaushaltseinkommen in Deutschland von ca. 4400€ Netto (inkl. Kindergeld).

Wir waren jahrelang somit eine ganz normale Durchschnittsfamilie.

Nach der Trennung leben 2 Kinder bei mir und 2 bei ihrer Mutter.

Zu den höheren Aufwendungen (750€ Miete zusätzlich) kommt nun eine zusätzliche Bestrafung durch den Finanzminister: ich zahle fast 500€ mehr Steuern, obwohl sich an unserer Leistung für die Allgemeinheit in der Kindererziehung/Rente usw. sich nichts geändert hat! Von doppelter Haushaltsführung, den Umgangskosten usw. ganz zu schweigen.

Für 30 Jahre hartes arbeiten, Kindererziehung und jahrelanges soziales Engagement fühle ich mich (auch in Namen meiner Kinder) von dieser Gesellschaft und ihren Politikern betrogen.

Unsere Kinder werden sehr stark benachteiligt. Bafög wird auch noch verwehrt, da mein Bruttoeinkommen sich nicht erniedrigt hat. Meine Kinder und ich lebe unter weit schlechteren Bedingungen als vor der Trennung.

Die Einstellung meiner Kinder, das sie keine Kinder haben möchten, kann ich jetzt absolut nachvollziehen.

Wäre ich Single geblieben, würde es mir heute sehr gut gehen.

Die Singles in meinem Alter werden von meinen Kindern unterstützt.

Das kann keine soziale Gesellschaft mehr sein.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Collmann,

es ist recht schwierig zu Ihrem persönlichen Fall näher Auskunft zu geben, da viele Details offen bleiben. Offenbar ist durch Ihre Scheidung das Ehegattensplitting weggefallen und Sie sind deshalb in eine andere Steuerklasse gerutscht. Dies erklärt sich so: Ihre Exfrau und zwei Ihrer Kinder gehören nach der Scheidung nicht mehr zu Ihrem Haushalt. Sie werden steuerlich als eigenständige Einheit berechnet. Ihre Steuerfreibeträge können folglich auch nicht mehr auf Ihr Gehalt angerechnet werden. Es bleiben die Steuerfreibeträge für die zwei Kinder, die tatsächlich in Ihrem Haushalt leben. Außerdem haben Sie natürlich die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen für Ihre Exfrau und die beiden anderen Kinder auf Ihr zu versteuerndes Einkommen anzurechnen, wodurch sich Ihre reale Steuerlast deutlich reduziert.
Das Ehegattensplitting soll Familien fördern, wie es das Grundgesetz vorschreibt. Durch Scheidungen fallen diese Vergünstigungen weg, was zu einer Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden führen kann. Innerhalb der SPD wird deshalb an verschiedenen Stellen diskutiert, ob die sich wandelnden Familienformen bei dieser Regelung genügend berücksichtigt werden. Da die Zahl der Alleinerziehenden und Nichtverheirateten in den vergangen Jahrzehnten immer weiter angestiegen ist, setze ich mich für eine Änderung der derzeitigen Praxis ein. Gemäß unserer Wahrnehmung: „Familie ist da, wo Kinder sind!“
Um Alleinerziehende zu entlasten, wurde zum 1.1.2004 auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag eingeführt. Der Steuerfreibetrag in Höhe von 1.308 Euro sichert so genannten "echten Alleinerziehenden" eine dauerhafte Entlastung. Er gilt für Mütter oder Väter, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern allein in einem Haushalt leben. Berücksichtigt wird der haushaltsbedingte Mehraufwand, den Alleinerziehende gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammen leben.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit beantwortet zu haben.

Mit besten Grüßen
Karin Kortmann