Frage an Karin Kortmann von Siegmar G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kortmann,
als Schwerbehinderter würde ich gerne Ihre Meinung zur Stammzellforschung und genetischen Therapien, die mir eventuell helfen könnten, erfahren. Werden Sie sich bzw. Ihre Partei für das therapeutische Klonen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Gocht,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie als Schwerbehinderter große Hoffnung in Stammzellenforschung und genetische Therapien setzen. Die Fortschritte der biomedizinischen Forschung stellen unser Wissen über die Entstehung und den Verlauf vieler Erkrankungen auf eine neue Grundlage. Sie erschließen uns damit neue und viel versprechende Möglichkeiten zur Entwicklung von präventiven und diagnostischen Verfahren, von verbesserten Arzneimitteln und Therapien.
Allerdings wirft diese Entwicklung auch ethische, rechtliche und soziale Fragen auf. Freie Wissenschaft und freie Forschung sind Grundvoraussetzungen geistiger Freiheit und objektiver Wahrheitsfindung. Die Freiheit der Wissenschaft und die Begrenzung ihres Erkenntnisstrebens stehen dabei in einem wechselseitigen Verhältnis. Forschungsfreiheit darf sich nicht gegen die Menschen richten. Sie findet ihre Schranken dort, wo sie die Rechte des Individuums bedroht, wo sie die Würde des Menschen antastet.
Für mich ist wichtig, dass wissenschaftliche Möglichkeiten und Chancen der modernen Biomedizin breit diskutiert werden. Wir fördern deshalb den notwendigen Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit auf allen Ebenen. Eine zentrale Rolle in der Beratung spielt die 2003 eingesetzte, überfraktionelle Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Ethik und Recht der modernen Medizin“.
Das Stammzellgesetz zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen hat sich bewährt. Das Verfahren sichert hohe ethische Standards und schafft sichere Bedingungen für die Forschung. Die mit dem Gesetz eröffneten Möglichkeiten für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen werden wahrgenommen. Durch diese Forschung werden gegenwärtig sowohl mit embryonalen als auch mit adulten Stammzellen neue und wichtige Erkenntnisse gewonnen. Obwohl sich die Stammzellforschung derzeit noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung bewegt, bietet sie mittelfristig die Perspektive für einen neuen Behandlungsansatz zur Wiederherstellung funktionsgestörter Gewebe und Organe. In Zukunft könnte es so möglich sein, einzelne Organfunktionen zu ersetzen. Damit würden neue Behandlungsmöglichkeiten für Erkrankungen eröffnet, die auf dem Ausfall nur einiger ganz spezifischer Zelltypen beruhen, wie etwa bei der Parkinson´schen Krankheit oder der jugendlichen Diabetes mellitus.
Es liegt in der Natur der Sache bei gesetzlichen Regelungen wissenschaftlicher Sachverhalte, dass diese Regelungen immer wieder im Lichte neuer naturwissenschaftlicher Entwicklungen überprüft werden müssen. Ich stehe zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages, der kein Kompromiss zwischen Parteien war, sondern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in freier Gewissensentscheidung getroffen worden ist. Wir werden daher Änderungen nur dann in Erwägung ziehen, wenn die vorgesehene Evaluation des Gesetzes eindeutig ergibt, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Hierbei werden wir die Strafbarkeitsvorschriften ebenso einbeziehen die die Stichtagsregelung. Wir werden für den Fall notwendiger Änderungen ebenfalls daran festhalten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in dieser Frage in freier Gewissensentscheidung entscheiden können und auf eine einheitliche Partei- oder Fraktionsposition der SPD verzichten.
Ich hoffe, Ihnen sind meine Position und die meiner Partei deutlich geworden. Wenn Sie mich persönlich zu diesem Thema sprechen wollen, wenden Sie sich an mein Wahlkreisbüro. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.karin-kortmann.de
Mit freundlichem Gruß
Karin Kortmann