Frage an Karin Kortmann von Andreas S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kortmann,
da es ja immernoch ein Thema in jedem Politischem Haus ist würde ich sie doch gerne mal ersuchen mir eine genaue Definition eines Killerspieles zu geben.
Ich spiele selbst in meiner Freizeit Ego-Shooter, und es war mir bisher nicht möglich eine Definition zu finden, der soviel Diskutierten und Verboten gefordeten Killerspiele.
Wenn sie also so freundlich wäre.
MfG
Sehr geehrter Herr Smeets,
dass Sie keine genaue Definition der sog. "Killerspiele" finden können, verwundert mich nicht, da es sich bei "Killerspielen" nicht um einen juristisch klar definierten Begriff handelt, der als solcher in einem Gesetz verwendet wird. So schränkt z.B. das Jugendschutzgesetz den Zugang zu gewalthaltigen, gewaltverherrlichenden und gewaltdarstellenden Spielen ein, spricht aber nicht von "Killerspielen".
In der allgemeinen Debatte versteht man unter "Killerspielen" in der Regel Spiele, in denen die Verletzung oder Tötung von anderen Charakteren unter Einsatz von Schusswaffen oder nachgebildeten Gegenständen realistisch simuliert wird.
So hat die ständige Konferenz der Innenminister (IMK) am 5. Juni 2009 klargestellt, dass sie unter "Killerspielen" diejenigen Spiele versteht, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist".
Ich persönlich bevorzuge die rechtlich eindeutigeren Begriffe "gewalthaltige, gewaltverherrlichende und gewaltdarstellende Spiele".
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann