Frage an Karin Kortmann von Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie ist Ihr Standpunkt zu dem von Frau Ursula von der Leyen angestrebtem Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt?
Ich bin der Meinung, dass Seiten mit solch einem Inhalt zu verschwinden haben, aber als Informatiker sehe ich in diesem Gesetzentwurf nur ein Wegsehen bzw. Verdecken, ohne dass auch nur im Geringsten etwas an der Problematik geändert wird.
Dieses Gesetz sagt nur eines aus: Aus den Augen, aus dem Sinn.
Die Sperre ist wirkungslos, da die vorgesehenen Maßnahmen technisch unzureichend bzw. nutzlos sind.
Die nur bedingt vorhandene Wirksamkeit von DNS Sperren wurde auch vom Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 12.11.2008 (Az.: 308 O548/08) bestätigt:
http://www.heise.de/newsticker/Urteil-DNS-Sperren-sind-zur-Blockade-von-Inhalten-nur-bedingt-geeignet--/meldung/137773
Selbst die SPD Fraktion im Bundestag hat erkannt, dass der Gesetzentwurf mit seinen inhaltlichen und rechtlichen Fragen, auch
auf Basis der starken Kritikpunkte der online Petition, in einer öffentlichen Anhörung genauer zu prüfen ist.
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,47427,00.html
Meiner Meinung und die von z.Z. über 78.500 Mitzeichnern der ePetition nach, gehören solche Seiten nicht gesperrt, sondern aus dem Netz genommen und genau das passiert bei dem geplanten Gesetz nicht!
Leider werden wir Petenten auch von politischer Seite als Menschen dargestellt, die Kinderpornografie im Internet dulden oder sogar unterstützen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Bitte lesen Sie die Petition und verstehen Sie unser Anliegen. Wir wollen diese Art von Inhalt gelöscht und die Täter bestraft sehen und nicht nur einen Vorhang.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
Mit freundlichem Gruß
Markus Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.05.09, in dem Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auseinandersetzen.
Die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet und andere Medien darf nicht hingenommen werden. Ihr Vorschlag, Kinderpornographie-Seiten aus dem Netz zu nehmen, ist so auch von der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchgesetzt worden. Allerdings ist dies nur bei Seiten möglich, die sich auf deutschen Servern befinden. Im Ausland dagegen ist dieser direkte Zugriff meist nicht durchführbar. Diese Tatsache war für uns der Anlass, einen Gesetzentwurf zu entwickeln, mit dessen Hilfe der Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt gesperrt werden kann.
Mit diesem gestern im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Um zu ihrem zweiten Kritikpunkt zu kommen: natürlich wissen wir, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es geht uns aber in erster Linie darum, die Hemmschwelle, diese Seiten aufzurufen, deutlich zu erhöhen. Dafür haben wir neben der Sperrung einzelner Seiten auch die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen vorgesehen.
In der Debatte zwischen unserer SPD-Bundestagsfraktion und unserem Koalitionspartner haben wir einige Aspekte der Online-Petition aufgegriffen. So ist nun etwa geklärt, dass ein unabhängiges Gremium eingesetzt wird, dass die BKA-Liste regelmäßig kontrolliert und diese auch korrigieren kann. Außerdem ist auf unser Bestreben hin festgestellt worden, dass keine personenbezogenen Daten bei den Providern gespeichert werden.
Ich kann Ihnen also versichern, dass wir die Bedenken der Internet-Community ernst genommen und die Petenten in keiner Weise mit Kinderpornographie-Sympathisanten gleichgesetzt haben.
Es ist vielmehr so, dass ich ein kritisches Begleiten der Gesetzentwürfe als durchaus wichtig und notwendig empfinde, damit wir uns ein möglichst genaues Bild über die Stimmung in der Bevölkerung machen können und im weiteren Entscheidungsfindungsprozess die Interessen und Meinungen möglichst aller Beteiligter einbeziehen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Kortmann