![Karin Jöns Portrait von Karin Jöns](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/karin_joens.jpg?itok=I3GYTbTy)
(...) Nach deutscher Rechtsprechung dürfen Unternehmen meines Wissens nach eine/n eventuell künftigen Arbeitnehmer/in schon einmal zur Probe arbeiten lassen, ohne einen Arbeitsvertrag abgeschlossen zu haben, diese Arbeitszeit muss aber auch entlohnt werden. (...)