Frage an Karin Jöns von Karl Heinz K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Jöns,
die EU hat das Schengen Abkommen auf den Weg gebracht und dies ist nun in Kraft. Die Frage ist, wie soll eine mittelständische Reederei, wie wir, es fertig bringen, den Internationalen Bestimmungen gerecht zu werden, ISM und ISPS Vorschriften, wenn es für an oder abmusternde Besatzungsmitglieder, nicht, oder nur unter grössten Schwierigkeiten möglich ist zu Ihrem Arbeitgeber zu gelangen? Es ist z.B. nicht möglich einen in Amsterdam abgemusterten ausländischen Kapitän nach Bremen zu bekommen. Ist dies im Sinne der Erfinder des Schengen Abkommens?
MfG. KH Kothe
Lieber Herr Kothe,
vielleicht kann ich mit diesen Zeilen ein wenig zur Aufklärung beitragen und Ihnen aufzeigen, dass das Schengen-Abkommen auch die besondere Situation von Seeleuten berücksichtigt.
Im Rahmen von Schengen sind auch Erleichterungen für Seeleute geschaffen worden. Für visumspflichtige Seeleute gibt es zwecks An, Um- und Abmusterung im Rahmen von Schengen die Möglichkeit, an der Grenze ein spezielles Ausnahmevisum zu beantragen, das für fast alle Drittstaatsangehörigen gilt. Über Ausnahmen hiervon informieren Sie die zuständigen Konsulate. Für genauere Informationen empfehle ich Ihnen die Homepage des Auswärtigen Amtes zu diesem Thema:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html
Hier finden Sie auch eine Staatenliste zur Visumspflicht.
Die formelle Voraussetzung für die Beantragung eines Ausnahmevisums ist, dass die Beantragung eines Visums im Heimatland des Seemanns aus Zeitgründen nicht möglich war. Normalerweise beantragen Seeleute nämlich bei der entsprechenden Botschaft in Ihrem Heimatland, in Ihrem Falle also im Heimatland des Kapitäns, ein sogenanntes C-Visum das ihnen die Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis für die Schengenstaaten gibt. Das von Ihnen geschilderte Problem besteht dann nämlich nicht!
Übrigens: Für ein Besatzungsmitglied eines unter Deutscher Flagge fahrenden Schiffes, das im Besitz eines D-Visums (auch nationales Visum genannt) ist, kann und sollte beim Ausländeramt des Reedereisitzes ein Aufenthaltstitel für Deutschland beantragt werden. Mit diesem Aufenthaltstitel kann er dann ebenso problemlos reisen.
Das D-Visum selbst berechtigt nur zur einmaligen Durchreise durch das Schengen-Gebiet, um in den Staat zu gelangen für den es ausgestellt ist.
Ich hoffe, mit dieser Antwort bestehende Unklarheiten ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Jöns