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Frage von Jörg S. •

Frage an Karin Jöns von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Jöns,

warum haben Sie der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt?
Ich glaube, wie das Gesetz zum "Großen Lauschangriff" ist auch dieses Gesetz nicht mit unserer Verfassung vereinbar.
Findet dadurch nicht so etwas wie ein Paradigmenwechsel in der Bundesrepublik Deutschland statt? (Ich gebrauche ausdrücklich "Bundesrepublik Deutschland", weil wir als Land so etwas ähnliches in der DDR ja schon mal hatten...)
Sehen Sie durch die Vorratsdatenspeicherung nicht alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt? Wie stehen Sie persönlich dazu? Stehen Sie zu diesem Abstimmungsverhalten oder ist es das Ergebnis eines Fraktionszwangs bei Ihnen?

Ich habe mich der Sammelklage gegen dieses nationale Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
J.Stöckel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stöckel,

Ihre Bedenken hinsichtlich der Speicherung von Daten kann ich sehr gut nachvollziehen. Auch ich habe es mir mit meiner Entscheidung, schließlich für die Einführung der EU-Vorratsdatenspeicherung zu stimmen, nicht leicht gemacht. Aber ich wollte zusammen mit meinen sozialdemokratischen Kollegen/innen auf jeden Fall verhindern, dass die sehr schwierigen Verhandlungen mit dem Ministerrat völlig scheitern und es am Ende überhaupt keine europäische Regelung gibt. Einzelstaatliche Regelungen wären in jedem Fall meines Erachtens nicht sinnvoll. Wir brauchen dringend eine Einigung auf europäischer Ebene, denn alle EU-Mitgliedstaaten stehen aufgrund der neuen Kommunikationsformen vor gleichen Herausforderungen.

Mit der Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung haben wir zudem ein erheblich weitergehendes Ansinnen des Rates verhindert. So ist es laut der nun beschlossenen Richtlinie z.B. nicht erlaubt, Kommunikationsinhalte aus Telefongesprächen oder E-Mails zu speichern. Die Speicherung wird auf Einwahl- und Anrufdaten beschränkt. Außerdem werden diese Daten von den Telekommunikationsunternehmen und nicht vom Staat gespeichert. Auch das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen nur im Falle eines schweren Verbrechens und nur mit einem richterlichen Beschluss von den Telekommunikationsunternehmen die Herausgabe der Daten fordern.

Darüber hinaus haben wir erreicht, dass die Richtlinie nun auch ausdrücklich Sanktionen vorsieht, um so möglichst einen Missbrauch gespeicherter Daten zu verhindern.

Mit meiner Zustimmung zur Richtlinie habe ich also mit dazu beigetragen, dass nun EU-weit einheitliche verbindliche Garantien für den Schutz und die Sicherheit der Daten durchgesetzt worden sind. Und genau dadurch ist es uns gelungen zu verhindern, dass die Richtlinie alle Bürger unter Generalverdacht stellt. Wir liegen also in der Einschätzung der Problematik meines Erachtens gar nicht so weit auseinander.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Jöns