
(...) Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich und hoffe, dass weitere Gerichte sich dieser Auffassung anschließen werden. Dies würde auch für Xeroderma pigmentosum-Patienten bedeuten, dass die Finanzierung der Lichtschutzpräparate nicht mehr ausgeschlossen ist. Derzeit ist in diesem Fall jedoch noch eine Berufung beim Landessozialgericht anhängig, wobei ein entsprechendes Urteil noch aussteht und abzuwarten bleibt. (...)