Frage an Karin Evers-Meyer von Heike H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
ich kämpfe schon eine sehr lange Zeit für eine Gruppe Menschen, die schwerstbehindert sind und von unserer Gesellschaft ziemlich stiefmütterlich behandelt werden. Es geht um die sogenannten Mondscheinkinder ( XP-Patienten) Diese Menschen bekommen ihren einzigen möglichen Schutz , die Sonnenschutzcreme, nicht von den Krankenkassen bezahlt. Mir ist bekannt dass Sonnenschutzcreme ein Kosmetika ist und kein Heil oder Hilfsmittel, aber da es für diese Menschen keinerlei Therapieform gibt ( weil es aufgrund der geringen Fallzahlen weder wissenschaftlich noch wirtschaftlich für die Herrschaften interessant ist) muss es doch eine Lösung für dieses Problem geben. Es handelt sich hierbei um Menschen, die mind. 1 mal in ihrem Leben schon in den jungen Jahren Hautkrebs hatten und somit auch durch ihre Krankheit und den dazu gehörigen Folgen, chronisch krank sind und somit zu unseren Behinderten Menschen gehören. Wenn diese Menschen sind nicht mit der Sonnenschutzcreme schützen, die im Jahr durchschnittlich 750 bis 800,00 Euro kostet, erleiden die Menschen Hautkrebs. Diese Menschen können aber aufgrund ihrer Krankheit nicht am normalen Leben teilnehmen und somit auch nicht in eine Arbeitswelt. Das heißt damit dass sie sich diese Sonnenschutzcreme nicht erlauben können und somit immer auf andere Menschen angewiesen sind.
Dadurch besteht eine Barriere zum normalen Leben. Können Sie uns helfen diese Barriere zu brechen ? Was kann ich außer Petitionen, Anhörungen und beten das sich der gesunden Menschenverstand nun endlich einschaltet, tun ?
Ich hoffe Sie können diesen Menschen helfen und uns unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Harrison
Sehr geehrte Frau Harrison,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Versorgung von Xeroderma pigmentosum-Patienten (sog .Mondscheinkinder) mit notwendigen Lichtschutzmitteln. Die Finanzierung der benötigten Medikamente für diesen Personenkreis durch die gesetzlichen Krankenkassen ist äußerst umstritten.
Die gesetzlichen Krankenkassen verneinen bislang in der Regel eine Leistungspflicht, da die benötigten Lichtschutzpräparate als Hautpflegemittel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden könnten und zwar auch dann, wenn ein medizinischer Hintergrund bestehe. Sonnenschutzmittel gehörten zum allgemeinen Lebensbedarf und damit in den privaten Verantwortungsbereich des Versicherten. Tatsächlich scheint derzeit eine Einstufung als Heil- oder Hilfsmittel im Sinne von §§ 32 und 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht möglich, da Lichtschutzpräparate weder dem Heilmittel- noch dem Hilfsmittelbegriff dem Grunde nach zugeordnet werden können.
Ein neueres Urteil des Sozialgerichts Braunschweig (S 6 KR 319/05) besagt jedoch, dass eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auch für die Behandlung einer Krankheit mit Mitteln besteht, die weder vom Gemeinsamen Bundesausschuss noch als Arzneimittel zugelassen sind, wenn es sich um eine äußerst seltene, schwere Krankheit handelt, für die es keine vertragliche Behandlungsmöglichkeit gibt und wenn die streitige Behandlung eindeutig und medizinisch unwidersprochen wirksam ist.
Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich und hoffe, dass weitere Gerichte sich dieser Auffassung anschließen werden. Dies würde auch für Xeroderma pigmentosum-Patienten bedeuten, dass die Finanzierung der Lichtschutzpräparate nicht mehr ausgeschlossen ist. Derzeit ist in diesem Fall jedoch noch eine Berufung beim Landessozialgericht anhängig, wobei ein entsprechendes Urteil noch aussteht und abzuwarten bleibt.
Von meiner Seite wird weiterhin eine Verbesserung der Versorgungssituation behinderter Menschen u.a. auch mit Heil- und Hilfsmitteln angestrebt. Ich habe dazu im Juni ein ausführliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) geführt. Der GBA hat den Auftrag, die Heil- und Hilfsmittelversorgung schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Dabei wurden u.a. auch mögliche Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Hilfsmittelversorgung diskutiert.
Sehr geehrte Frau Harrison, ich unterstütze Ihr Anliegen nach Kräften und setze mich dafür ein, dass die Heil- und Hilfsmittelversorgung verbessert werden kann. Es wäre aus meiner Sicht wichtig, dass die Rechtsprechung die o.g. Auffassung des Sozialgerichts Braunschweig bestätigt, sodass es auch allgemein zu einer Verbesserung der Versorgungssituation der Xeroderma pigmentosum-Patienten kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer