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Karin Evers-Meyer
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Frage von Werner H. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Werner H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,

Ich bin 58 Jahre, gehe in die Altersteilzeit und werde mit 63 Jahren in die Rente gehen.
Ist es richtig, daß wenn man dann mit 63 Jahren 50 Jahre gearbeitet hat, daß man dann auch keine Rentenabschläge (3,6% pro Jahr) hat?
Danke

Gruß

Werner Hirschmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hirschmann,

sollten Sie Ihre Vereinbarung zur Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2007 unterschrieben haben, gilt für Sie die alte Regelung: Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen und haben bis Sie 65 sind Renten-Abschläge. In Ihrem Fall sind das offensichtlich 3,6,% pro Jahr. Wenn Sie die Altersteilzeit erst nach dem 1. Januar 2007 vereinbart haben, gilt für Sie folgende Regelung: Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen und haben bis Sie 65 sind Renten-Abschläge von 7,2% pro Jahr. Diese Regelung gilt für alle Jahrgänge bis 1951. Danach ist ein Renteneintritt wegen Altersteilzeit ab 63 Jahren nicht mehr möglich. Abschlagsfrei bekommen Sie die Rente erst mit 65 Jahren, wenn Sie dann mehr als 45 Jahre gearbeitet haben.

Weitere Informationen zu den Altersgrenzen erhalten Sie hier:
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/23542/property=pdf/anhebungaltersgrenzen1947.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer