Frage an Karin Evers-Meyer von Klaus-Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
meine Frage lautet : Ist in der Hartz IV - Reform in Bezug auf Mehrbedarf für Diabetes mellitus Typ 1a schon eine Entscheidung gegen dem derzeitigen Stand der Empfehlungen nach § 21 Abs.5 SGB auf der Grundlage des Deutschen Verein gefallen.
Mir wurde nach 1 Jahr der Mehrbedarf nicht mehr bewilligt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
nach meinen Informationen ist derzeit nicht geplant, die Regelungen zu Mehrbedarfen nach § 21 Abs. 5 SGB II zu ändern. Mit unserem Koalitionspartner sind Änderungen in diesem Bereich auf absehbare Zeit nicht durchzusetzen. Es tut mir Leid, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer
Sehr geehrter Herr Krüger,
nach meinen Informationen ist derzeit nicht geplant, die Regelungen zu Mehrbedarfen nach § 21 Abs. 5 SGB II zu ändern. Mit unserem Koalitionspartner sind Änderungen in diesem Bereich auf absehbare Zeit nicht durchzusetzen. Es tut mir Leid, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer