Wissen Sie, wann das Notifizierungsverfahren abgeschlossen sein wird?
Sehr geehrter Herr Diaby,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage, in der ich mich ja hauptsächlich für das Wort "lediglich" interessiert habe.
In Ihrer Antwort schreiben Sie von einem Notifizierungsverfahren bei der EU. Dazu hätte ich zwei Nachfragen:
Wissen Sie denn, ob dieses Verfahren schon am laufen ist und wenn ja, seit wann und wie lange es noch dauern wird? Dieses Notifizierungsverfahren als Begründung für die Verzögerung scheint ja neu zu sein, bis jetzt galten immer Unstimmigkeiten in der SPD-Fraktion als Grund für das Nichtumsetzen des Gesetzesvorhabens.
Wird so ein Notifizierungsverfahren nicht üblicherweise gestartet und beendet BEVOR das Gesetz in der ersten Lesung durch den Bundestag geht?
Mit freundlichen Grüßen,
Martin F.
Sehr geehrter Herr F.,
wie bereits dargelegt, ist die Thematik vielschichtig. Ich habe in meiner Antwort die Abstimmungsprozesse innerhalb der EU als einen wesentlichen Faktor für die Verzögerungen im Zeitablauf in einem komplexen Gesetzgebungsverfahren benannt. Eine Aussage über den Fortgang oder Abschluss des Notifizierungsverfahrens habe ich dort nicht getroffen. Zutreffend ist, dass EU-Recht, wie zum Beispiel das Schengen-Abkommen, eine vollständige Evaluierung des geplanten Gesetzesvorhabens notwendig gemacht hat (z.B. einen neuen Gesetzentwurf und die Einigung auf das Zwei-Säulen-Modell).
Zusätzlich haben notwendige Abstimmungsprozesse innerhalb der Fraktionen, zwischen Regierung und Opposition sowie in den föderalen Strukturen der Bundesrepublik und nicht zuletzt die Haushaltsdebatte zur Verschiebung beigetragen.
Sehr geehrter Herr F.,
wir haben uns innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion auf Arbeitsteilung zwischen den Abgeordneten verständigt. Da ich weder Ihr Wahlkreisabgeordneter noch thematisch-fachlich auf das CanG spezialisiert bin, bitte ich Sie, für weitere Detailfragen bei sich vor Ort den Austausch zu suchen.
Nette Grüße
Karamba Diaby