Wann kommt endlich ein vernünftiges Gesetz für die Tiere unseres Landes? Setzen Sie sich auch entschlossen genug dafür ein?
Sehr geehrter Herr Diaby,
Meine Fragen, s.o.
Die wichtigsten Punkte dazu lauten:
-Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
-Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
-Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
-Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
-Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
-Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
-Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Sehr geehrter Herr J.,
herzlichen Dank für Ihre Fragen und Ihren Einsatz für Tierschutz.
Unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes erstens den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen zu bekämpfen und zweitens ein Verbot der von Ihnen benannten Langstreckentransporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber, dass dies nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Diese Argumentation wird zu überprüfen sein.
Drittens ist seit 1994 ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen EU-weit verboten. In Deutschland wird jedoch nach wie vor bei 95 Prozent der Schweine der Ringelschwanz kupiert. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwänzekupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert.
Zur Thematik Anbindehaltung ist viertens zu bemerken: Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind, Greifvögel etc. – wird grundsätzlich verboten. Wir wollen aber bei den Rindern unserer Verantwortung sowohl für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege dieser Landschaften brauchen, gerecht werden. Die weiterentwickelte „Kombihaltung“ bleibt eine Option für kleine Betriebe mit bis zu 50 über sechs Monate alten Rindern, wenn die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Vor dem Hintergrund, dass die Anbindehaltung für alle anderen Tierarten verboten ist, kommt den Betrieben, die von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, eine besondere Verantwortung für den Tierschutz zu.
Was fünftens Wildtiere in Zirkussen betrifft, soll gelten: Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung an wechselnden Orten gehalten oder zur Schau gestellt wurden, können weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch nur noch ausnahmsweise möglich. Denn das Risiko ist hoch, dass diese Tiere erhebliche Schmerzen, Leiden und/oder Schäden erleiden. Daher soll das Halten und/oder Zurschaustellen an wechselnden Orten grundsätzlich beendet werden. Im Einzelfall können die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Behörden über den weiteren Verbleib eines Tieres der genannten Arten entscheiden.
Hinsichtlich der Thematik Qualzucht soll sechstens eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt werden. Die Symptomliste soll insbesondere Züchterinnen und Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt.
Nette Grüße
Ihr Karamba Diaby