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Karamba Diaby
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Frage von Sandra S. •

Wie zeigen Sie alternative Unterstützung den Menschen auf, die am Ende ihres Lebens sind und assistierten Suizid als einzigen Ausweg sehen ?

Die Lebenssituation von Menschen, die über assistierten Suizid oder Euthanasie nachdenken, ist meistens von Leid, Schmerzen oder depressiven Erfahrungen geprägt. Entsprechend ist eine autonome Entscheidung zum Tod kaum möglich. Assistierter Suizid und Euthanasie sind eine Kapitulation vor schwierigen Lebenslage und dürfen nicht erlaubt sein. Im Besonderen ältere Menschen, die das Gefühl haben ihrer Familie "zur Last" zu fallen, denken über den Wunsch seinem Leben medizinisch ein Ende zu bereiten nach. Die Wertschätzung der älteren Menschen geht rapide verloren, wenn wir davon sprechen, dass sie "eine Last" für ihr Umfeld sind. Stattdessen muss die Begleitung im Sterben (Palliative Pflege und Medizin, Hospize solide finanziert, verbessert und ausgebaut werden. Kürzlich beim Kongress Leben Würde haben u. a. mehrere Ärzte und Pflegepersonal von ihrem Expertise und Erfahrungen berichtet, wie Menschen im Sterben begleitet werden können, ohne ihnen ihre Würde abzuerkennen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.-P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht der Respekt vor dem Leben eines jeden Menschen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Laut diesem Urteil gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Notwendig ist also eine rechtssichere Perspektive dafür, dass jeder Mensch selbstbestimmt sterben und dabei professionelle Hilfe beziehen kann. Dabei darf die Selbsttötung nicht als gesellschaftlicher Normalfall angesehen werden.

Als Teil der Bundesregierung haben wir uns darauf verständigt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in eine Reform der aktuellen Gesetzgebung zur Sterbehilfe zu überführen. Hierzu stehen im Bundestag mehrere überfraktionelle Anträge zur Diskussion.

Ich bin ganz bei Ihnen, dass ausreichend Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, den Betroffenen und ihren Angehörigen die volle Bandbreite der bestehenden Angebote vor Augen führen. Nur so kann in jedem Fall die individuelle angemessene Lösung gefunden werden.

Für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie dazu bitte mein Wahlkreisbüro.

Nette Grüße
Karamba Diaby

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