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Karamba Diaby
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Frage von Martin F. •

Sind Ihnen die Menschen, die wegen Cannabis strafverfolgt werden, egal?

Sehr geehrter Herr Diaby,
in einer Antwort auf abgeordnetenwatch vom 22.12.2023 schreiben Sie, dass das CanG ja "lediglich um ein Quartal" verschoben wurde. Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden jedes Jahr in etwa 200.000 Strafverfahren wegen rein konsumbezogenen Cannabisdelikten eingeleitet. (Quellen am Ende)
Sind Ihnen die in diesem "lediglich ein Quartal" zu erwartenden 50.000 Strafverfahren wegen Cannabis-Konsums und die davon betroffenen Bürger egal? Sind "lediglich" 50.000 Betroffene nicht so wichtig?

Quellen:
https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022/Presse2022/221109_PM_Rauschgift.html
https://de.statista.com/themen/3739/drogendelikte/#topicOverview
https://cannabisfakten.de/strafverfolgung
https://hanfverband.de/pks-2022-trend-des-vorjahres-bestaetigt-aber-zahlen-verbleiben-auf-hohem-niveau

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

wenn Sie meine politische Arbeit aufmerksam verfolgen, stellen Sie mit Sicherheit fest, wie wichtig mir die Menschen und ihre Anliegen sind. Auch Ihre Sorge bezüglich der Auswirkungen der Verzögerung bei der Cannabislegalisierung nehme ich sehr ernst. Hierzu meine Anmerkungen:

Die Bundesregierung hat es zu einem zentralen Anliegen dieser Legislatur gemacht, eine dringend benötigte Anpassung an die Lebensrealität der Menschen in Deutschland zu verwirklichen. Mit der Reform des CanG nehmen wir eine EU-weite Vorreiterrolle ein. Die sorgfältige und schrittweise Umsetzung des Gesetzes trägt dazu bei, den Prozess rechtssicher zu gestalten.

Die Verzögerung bei der Beratung des Cannabisgesetzes im Deutschen Bundestag um ein Quartal ist größtenteils auf die notwendige Abstimmung mit der Europäischen Union zurückzuführen. Deutschland muss seine Legalisierungspläne der EU-Kommission vorlegen und rechtliche sowie operative Fragen klären. Da das Vorhaben in der EU beispiellos ist, unterliegt es einer intensiven Prüfung durch Brüssel, um die Konformität mit EU- und internationalem Recht sicherzustellen. Dieser Prozess der Abstimmung und Prüfung hat zur Verzögerung im deutschen Gesetzgebungsverfahren geführt.

Zudem muss allen Beteiligten die gegenwärtige Rechtslage klar sein, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. In Ihrem Heimatbundesland Rheinland-Pfalz beispielsweise gelten bis zu zehn Gramm Cannabisprodukte als so genannte "geringe Menge" nach § 31a Abs. 1 BtMG. Auch die jetzt angestrebte Reform sieht eine Obergrenze für den straffreien Besitz von 25 Gramm vor. Eine wesentliche Begründung ist die Eindämmung des Schwarzmarktes, da durch regulierte Mengen die illegale Verbreitung und der Handel von Cannabis begrenzt werden. Gleichzeitig wird durch die Obergrenze die Entstehung einer kommerziellen Eigenplantagenwirtschaft verhindert, was essentiell ist, um den Cannabis-Markt verantwortungsvoll und kontrolliert zu gestalten.

Ich freue mich, wenn Ihnen meine Zeilen dabei geholfen haben, meine Position und die Herausforderungen in diesem Gesetzgebungsprozess besser zu verstehen.

Nette Grüße
Karamba Diaby

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