Portrait von Karamba Diaby
Karamba Diaby
SPD
100 %
35 / 35 Fragen beantwortet
Frage von Friedrich P. •

Inwiefern ist der Schutz vor Passiv-Kiffen geplant? Welche legitimen Mittel hat eine Privatperson sich gegen Passiv-Kiffen zu wehren? Warum wurde dieser Schutz nicht vor der Legalisierung geklärt?

Es ist bei Cannabinoiden gängige Praxis, diese zu verräuchern oder zu verdampfen (alias Kiffen).
Im Vergleich zu Tabak-Rauch ist der dabei entstehende Rauch, meiner Erfahrung nach, noch mehr geneigt, durch Türritzen u.Ä. zu dringen. So habe ich wiederholt in Mehrfamilienhäusern erlebt, dass auch durch geschlossene Türen der Cannabis-Rauch von einer Wohnung in die nächste zieht und die dort wohnenden Personen beeinträchtigt. Wenn man in der eigenen Wohnung ein Fenster öffnet, um zu lüften (was man ja regelmäßig machen sollte), zieht Rauch von Tabak und Cannabis schnell in die Wohnung, sobald auch nur in der direkten Nachbarschaft jemand bei offenem Fenster raucht oder kifft.
Das Konzept des "nicht in Sichtweite konsumieren" wird eben durch das gasförmige Verhalten von Rauch und Dampf ad absurdum geführt. Eltern haben nicht einmal in ihrer eigenen Wohnung die Möglichkeit, ihre Kinder vor dem Passivkonsum durch z.B. Kiffende Nachbarn in deren Privaträumen zu schützen.

Portrait von Karamba Diaby
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem Cannabisgesetz wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz auf Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Produkte, die in Verbindung mit Cannabis geraucht oder verdampft werden, ausgeweitet.

Beim Cannabisrauchen gilt zudem wie beim (E-)Zigarettenrauchen oder beim Shisha-Rauchen: In der privaten Wohnung ist das Rauchen nicht grundsätzlich verboten. Klar ist aber auch: Der Schutz vor Passivrauchen insbesondere für Kinder und Jugendliche muss überall gewährleistet sein. Ich gehe davon aus, dass dies im Wohnumfeld beziehungsweise in einer Hausgemeinschaft im allgemeinen Interesse ist und im Zweifel über die Hausverwaltung oder den Vermieter mit Nachdruck betont und durchgesetzt wird.

Ich verweise hier auf ein Urteil des LG Berlin (vom 07.10.2008, Az. 65 S 124/08), in dem eindringender Rauch aus der Nachbarwohnung als erheblicher Mangel des Mietobjektes bewertet worden ist.

Um über die gesundheitsschädigenden Folgen des Cannabiskonsums weiter aufzuklären, wurde im Rahmen des Cannabisgesetzes deshalb vereinbart, die Präventionsangebote durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auszubauen. Zudem stellen Anbauvereinigungen bei der Weitergabe von Cannabis aufklärende Informationen zu den Risiken des Cannabiskonsums zur Verfügung.

Im Rahmen des Cannabisgesetzes wurde zudem eine umfangreiche wissenschaftliche Evaluation verankert, deren Ergebnisse in zukünftige Diskussionen zu Gesetzesverschärfungen einfließen können.

Gern werde ich mich zudem mit den Expertinnen und Experten meiner Fraktion zu Ihrer Anfrage austauschen.

Nette Grüße
Ihr Karamba Diaby

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Karamba Diaby
Karamba Diaby
SPD