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Karamba Diaby
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Frage von Sandra H. •

Einmalige Energiepreispauschale für Selbstständige

Sehr geehrter Herr Diaby,

soeben lese ich in einem Zeitungsartikel (der sich aber in diesem Punkt auf keine offizielle Quelle seitens der Regierung bezieht), dass die einmalige Energiepreispauschale für selbstständige Erwerbstätige so abgerechnet werden soll, dass die Steuervorauszahlung im September um den Betrag von 300 Euro reduziert werden soll. Stimmt das? Und falls ja: Ich - und viele andere Freiberufler/innen insbesondere (aber nicht nur) in den Bereichen Kunst und Kultur - haben auch durch die Auswirkungen der Pandemie aktuell so geringe Einnahmen bzw. Gewinne, dass gar keine Einkommensteuern fällig werden. Das hieße dann ja, diese Personen bekommen dann auch keine Energiepreispauschale, oder sehe ich das falsch? ich wäre für eine Aufklärung in diesem Punkt sehr dankbar. Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Sandra H.

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die schwierige Situation der Freiberufler:innen in der Corona-Pandemie ist mir aus zahlreichen Gesprächen und Terminen in meinem Wahlkreis gut bekannt.

Zur Energiepreispauschale in Kürze der aktuelle Stand: Ab 1. September können Selbstständige ihre vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig mindern. Bisher noch nicht geregelt ist allerdings, was gilt, wenn keine Einkommensteuer vorausgezahlt wird. Denkbar ist etwa eine Geltendmachung über die nächste Steuererklärung. Auch wir Abgeordneten warten an dieser Stelle noch auf so genannte FAQs, die das Bundesfinanzministerium angekündigt hat.

Gern möchte ich Sie aber auf eine weitere Möglichkeit hinweisen: Mit dem Wohngeld hat die Bundesregierung eine niedrigschwellige Maßnahme geschaffen, die bei steigenden Energiepreisen unterstützen soll. Wenn Sie derzeit sehr geringe Einnahmen haben, kann ich Sie nur ermutigen, einen möglichen Wohngeldanspruch zu prüfen. Wohngeldhaushalte erhalten über die Entlastungspakete zusätzlich Heizkostenzuschüsse.

Nette Grüße

Karamba Diaby

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