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Karamba Diaby
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Frage von Simon D. •

Frage an Karamba Diaby von Simon D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Vertreter der Volksgruppen der Herero und Nama aus Namibia haben in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht, um Entschädigungszahlungen wegen der Anfang des 20. Jahrhunderts begangenen Kolonialverbrechen zu erreichen." FAZ.net, 06.01.2017

Es wäre gut, wenn sich der erste afrodeutsche Bundestagsabgeordnete (zumal in einer Regierungsfraktion) zu dieser Angelegenheit äußern und seinen Standpunkt klar beziehen würde!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dehn,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2017. Bereits im Juni 2004 hatte die SPD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung gefordert, dass Deutschland sich „seiner kolonialen Vergangenheit in aller Klarheit und Deutlichkeit stellen muss“ (BT-Drs. 15/3329). Die Kolonialzeit ist Teil der deutschen Geschichte. Sie muss aufgearbeitet und reflektiert werden und Eingang in unsere Erinnerungs- und Mahnkultur finden.

Deutschland hat eine besondere historische und moralische Verantwortung für Namibia und muss die eigene Schuld und Verantwortung klar bekennen. Dies habe ich auch in meiner Plenarrede im Deutschen Bundestag ( http://www.karamba-diaby.de/content/deutsche-einwanderungsgesellschaft-wollen-lebendige-verantwortungsbewusste-erinnerungskultur ) gefordert. Deshalb begrüße ich den politischen Dialog zwischen der namibischen und deutschen Regierungen zur Bewältigung der Spätfolgen der Kolonialzeit ausdrücklich. Ich wünsche mir allerdings, dass an diesem Prozess künftig stärker die Zivilgesellschaft beteiligt wird.

Der Völkermord zwischen 1904 und 1908 an den Herero und Nama stellt einen besonderen Tiefpunkt in der deutschen Kolonialgeschichte dar. Die Angehörigen der Opfer in Namibia und in der Diaspora fordern daher zu Recht, dass die Bundesregierung und der Bundestag sich offiziell bei ihnen für diese Verbrechen entschuldigen. Die Leidtragenden des Genozids müssen von deutscher Seite gehört und ernst genommen werden.

Das Vorgehen der Klageführer, Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick, ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg einfordern zu wollen, ist absolut legitim. Ich halte es jedoch für sinnvoll, dass die Bundesregierung zunächst den Versuch zu unternimmt, sich mit der namibischen Regierung auf ein gemeinsames Vorgehen und eine ganzheitliche Lösung zu einigen. Wir müssen eine gerechte Lösung im Sinne aller beteiligten und betroffenen Gruppierungen erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karamba Diaby, MdB

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