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Karamba Diaby
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Frage von Franz K. •

Frage an Karamba Diaby von Franz K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Diaby,

über die öffentlich rechtlichen Nachrichtensender ARD und ZDF wurde vor zwei Tagen bekannt, daß die Bundesregierung gerade zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Krankenversicherung von Asylbwerbern locker gemacht hat.
Frage: Wann stellt die Bundesregierung Milliarden für die Krankenversicherung und Versorgung derjenigen - inzwischen sind das mehrere Hunderttausend Menschen - bereit, die innerhalb von Deutschland keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung haben, weil ihnen die finanziellen Mittel ffür eine Krankenversicherung fehlen?

Mit freundlichen Grüßen,

Franz Kestel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kestel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Krankenversicherungsschutz. Zum ersten Teil Ihrer Anfrage: Asylsuchende sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert. Sie haben allerdings im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Je nachdem, welche Aufenthaltsdauer und welchen Aufenthaltsstatus ein Asylsuchender hat, bestimmt das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus. § 4 Abs. 1 regelt, dass „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren sind“. Nach § 10a Abs. 2 ist die örtliche Behörde für die Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung dienen, zuständig. Das ist meist das Sozialamt.

Ein Mindestmaß an medizinischer Versorgung zu leisten, ist unsere Pflicht. Es darf nicht sein, dass ein Land, das eines der weltweit modernsten und besten Gesundheitsversorgungssysteme hat, gleichzeitig Menschen im Bedarfsfall nicht hilft. Es ist richtig: Dadurch entstehen Kosten. Der Bundesgesundheitsminister hat deshalb Rücklagen des Gesundheitsfonds in Höhen von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, um die Kommunen finanziell zu entlasten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Entnahme aus der „Reserve“ der gesetzlichen Krankenversicherung kritisiert, da somit die finanzielle Last ausschließlich von den gesetzlich Versicherten getragen wird. Wir präferieren eine Finanzierung über Steuermittel, da somit die finanzielle Last auf alle Schultern gerecht verteilt wird.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es ist richtig, dass in Deutschland vermutlich noch über 100.000 Menschen ohne einen Krankenversicherungsschutz sind. 2012 waren es noch ca. 137.000. Allerdings gilt seit dem 01.01.2009 in Deutschland eine Versicherungspflicht, wonach jeder Mensch in Deutschland krankenversichert sein muss. Wer keine Versicherung hat(te), muss(te) sich also entweder in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichern – je nachdem, wo er zuletzt war. Unter den gesetzlichen Krankenversicherungen kann der Anbieter frei gewählt werden. In der privaten kann man in den Basistarif wechseln. Wer sich nicht versichert, aber im Notfall dann trotzdem medizinische Hilfe benötigt (z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung) und zum Arzt oder ins Krankenhaus muss, bürdet der Gemeinschaft Kosten auf, ohne vorher seinen solidarischen Beitrag geleistet zu haben. Das ist gegenüber seinen Mitmenschen ungerecht.

Wer sich keine Krankenversicherung leisten kann, hat das Recht, seine Bedürftigkeit darzulegen. Wer dann Leistungen nach dem SGB II bezieht, wird grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geführt. Insofern kein Anspruch auf ALG II besteht, ist man nicht kranken- oder pflegeversichert und man muss sich entweder über die Familie oder gegebenenfalls selbst versichern. Sollte nachweislich trotzdem eine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II bestehen, können Beiträge in angemessener Höhe übernommen werden. Allerdings ist der Zuschuss maximal so hoch, dass man nicht mehr bedürftig im Sinne des SGB II ist. Nähere Informationen finden Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/KeinAnspruchaufArbeitslosengeldII/index.htm (Stand 25.08.2016).

Unsere Gesellschaft lässt somit niemanden ohne Krankenversicherungsschutz, insofern er sich nicht bewusst selbst dafür entschieden hat, der Versicherungspflicht nicht nachzukommen und somit nicht seinen Beitrag zum Solidarsystem zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karamba Diaby, MdB

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