Frage an Karamba Diaby von Florian L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Diaby,
am Donnerstag, den 12. November 2015 hat der Bundestag einen Antrag BT-Drs. 18/4332 abgelehnt. In dem Antrag wurde gefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren solle. Die Beschlussempfehlung des fehderführenden Ausschusses für Menschenrechte und humanitäte Hilfe, deren Vorsitz Sie innehaben, lautete auf Ablehnung dieses Antrags.
Leider sind dem entsprechendem Plenarprotokoll keine Reden dazu zu entnehmen, weshalb ich nicht erkennen kann, aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt wurde.
Meine Frage lautet also:
Was waren die inhaltlichen Gründe dafür, den Antrag abzulehnen bzw. eine eine ablehnende Beschlussempfehlung zu verfassen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit den besten Grüßen
Florian Lünsmann
Sehr geehrter Herr Lünsmann,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Ich stimme Ihnen zu, dass die Bundesrepublik Deutschland das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren muss.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat dies auch bereits in der letzten Legislaturperiode in einem eigenen Antrag gefordert (BT-Drs. 17/1049). Unser Koalitionspartner sieht jedoch derzeit noch Probleme hinsichtlich des Streikrechts für Beamte, das durch das Fakultativprotokoll unmittelbar durchgesetzt werden könnte. Das gleiche gilt für die Durchsetzung des Rechts auf Arbeit und für das Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt. Wir haben den Antrag der Bundestagsfraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, weil es in diesen Punkten noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Großen Koalition gibt.
Sehr geehrter Herr Lünsmann, die SPD-Bundestagsfraktion bleibt weiter an diesem Thema dran. Unser Ziel ist, noch in dieser Legislaturperiode die Zeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karamba Diaby, MdB