Frage an Karamba Diaby von Regine H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Diaby,
nun hier also ein erneuter Anlauf, eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Von Ihnen möchte ich wissen, aus welchen Gründen Sie nichts für die Opfer Politischer Verfolgung der ehemaligen DDR tun? Ich bin nach dem BerRehaG Anerkannt Politisch Verfolgte, allerdings nützt es mir nichts. Das wertvollste daran ist das Blatt Papier, mit dem das festgestellt wird. Laut Aussage zuständiger Beamter des Regierungspräsidiums in Dessau stehen mir keine Leistungen aufgrund dieses Gesetzes zu. Originalaussage: "Ihre Verfolgungszeit war zu kurz." Bereits am 10.12.2013 wandte ich mich persönlich an Sie mit der Bitte um Unterstützung.
Bitte erklären Sie mir, was das für ein Gesetz ist, das für bereits Anerkannt Politisch Verfolgte bedeutet, daß ihnen keinerlei Leistungen zur Verfügung stehen. Meinen Sie, das sei konform mit der Präambel und dem Paragraphen 1 des Grundgesetzes? Ist das die Demokratie von heute? Während die "Ansprüche" der Täter fix durchgewunken wurden und in dem Ort, in dem ich heute lebe, ein Mitarbeiter des MfS einziger und erster Ehrenbürger des Ortes ist.
Mit Hochachtung sehe ich Ihrer Antwort entgegen.
Regine Hennig-Fuhse
Sehr geehrte Frau Hennig-Fuhse,
vielen Dank für Ihre neuerliche Frage. Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihnen meine bisherigen Antworten im direkten Gespräch offenbar als nicht ausreichend erscheinen. Allerdings muss ich erneut um Ihr Verständnis dafür werben, dass es mir nicht möglich ist, aus einem konkrete Lebensweg und persönlichen Schicksal verallgemeinerbare Aussagen abzuleiten. Auf http://www.abgeordnetenwatch.de antworte ich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen. Ich denke, es ist auch in Ihrem Interesse, wenn solche Themen bilateral und nicht-öffentlich besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karamba Diaby, MdB