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Karamba Diaby
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Frage von Philip T. •

Frage an Karamba Diaby von Philip T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Diaby
seit der vollständigen Bekanntwerdung der "Committee Study of the Central Intelligence Agency´s Detention and Interrogation Program"(1) am 13.12.2014 in der umfangreiche Folterungen durch Angestellte und Offizielle der damaligen US Regierung bekannt wurden, wurde zu diesem Papier von Mitgliedern Bundesregierung Stellung bezogen (2). Trotz der Verurteilung dieser Praktiken wurden jedoch noch keine Haftbefehle gegen beteiligte Personen erlassen, wozu Deutschland laut Artikel 6 der "Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment" (3) (Ratifiziert von der Bundesrepublik Deutschland 1990) verpflichtet ist.
Meine Frage ist ob die SPD Fraktion im Bundestag bereit ist schnell diese Notwendigen schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Philip Thelen

(1) http://www.intelligence.senate.gov/study2014/sscistudy1.pdf
(2) http://www.tagesschau.de/ausland/cia-folter-reaktionen-105.html
(3) http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CAT.aspx

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thelen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nicht zuletzt unter dem von Ihnen aufgeführten Link auf tagesschau.de wird deutlich, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich klar positioniert: Wir verurteilen jegliche Art von Folter und Misshandlungen. Selbstverständlich sind wir alle schockiert, wie systematisch der US-Geheimdienst Folterverhöre anwendet. Ich schließe mich der Forderung des Bundesjustizministers Heiko Maas an, dass die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden müssen. Folter wiederspricht jeder Art von menschlichem Mitgefühl. Folter konterkariert unseren freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Wertekanon.

Deswegen war es richtig, dass Deutschland die UN-Antifolterkonvention („United Nations Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment“ [CAT]) 1986 unterzeichnet und 1990 ratifiziert hat. Nach dem von Ihnen benannten Artikel 6 CAT wäre Deutschland dazu verpflichtet, Haftbefehle gegen Verdächtige zu erlassen oder andere Maßnahmen zur Sicherstellung der Anwesenheit von Verdächtigen zu ergreifen, insofern diese sich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik befinden würden und es nach Prüfung der vorliegenden Informationen in Anbetracht der Umstände gerechtfertigt wäre, rechtsstaatliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist nach meinem Kenntnisstand sowie dem Kenntnisstand der SPD-Bundestagsfraktion derzeit nicht der Fall.

Deshalb ist es richtig, dass der Generalbundesanwalt die komplette, ungeschwärzte Fassung des Berichtes einfordert und diese analysieren will, damit geklärt werden kann, ob der Bericht Erkenntnisse über die direkte oder indirekte Beteiligung an den Folterpraktiken durch Deutsche enthält.

Zudem ist es wichtig, dass Politik, Behörden und Gesellschaft in Deutschland weiterhin aufmerksam die Entwicklungen in den USA verfolgen – also auch, welche Konsequenzen die US-Regierung und der US-Senat einleiten und welche strafrechtlichen Konsequenzen die US-Justiz zieht. Die Ahndung verbrecherischer Praktiken muss immer das oberste Ziel eines Rechtsstaates sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karamba Diaby, MdB

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