Frage an Karamba Diaby von Wanja S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Diaby,
Sie haben bei der namentlichen Abstimmung über die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch Lebenspartner am 22.5.2014 mit nein gestimmt.
Warum verweigern Sie diesen Menschen die Gleichbehandlung vor dem Gesetz?
Sehr geehrter Herr Seifert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften ist ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Vollständig ist diese Gleichstellung jedoch nur mit einem vollen Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. So wird die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt.
Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner konnten wir innerhalb der Koalition dieses wichtige Etappenziel auf dem Weg hin zur völligen Gleichstellung erreichen.
Entscheidend für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen.
Der Bundesrat und auch die deutliche Mehrheit der geladenen Sachverständigen sprachen sich bei einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 5. Mai 2014 für eine rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im Adoptionsrecht aus.
Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit vorhanden ist, um ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Daher habe ich dem Antrag der GRÜNEN nicht zugestimmt.
Eine inhaltsgleiche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten habe ich bereits am 22. Mai 2014 gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in schriftlicher Form abgegeben.
Wir haben mit dem verabschiedeten Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner eine erste Etappe gemeistert - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nun geht es weiter auf dem sozialdemokratischen Weg hin zur völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karamba Diaby