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Karamba Diaby
SPD
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Frage von Frank N. •

Frage an Karamba Diaby von Frank N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

1. Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes und/oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?

2. Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot des Exportes von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass diese in bewaffneten internen Auseinandersetzungen, zur inneren Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten?

3. Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot der Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder ein, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind, wo solche drohen oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrecht erhalten oder verschärft werden?

4.Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen aus Deutschland ein?

5.Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter ein?

6.Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Forderung nach einem Verbot von Hermes-Bürgschaften beim Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein?

7.Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für eine zeitnahe Informationspflicht der Abgeordneten, für ein Vetorecht des Deutschen Bundestages und für transparente Rüstungsexportberichte ein, die – wie in England – quartalsweise veröffentlicht werden?

Quelle der Fragen: http://www.aufschrei-waffenhandel.de/ -- Informieren Sie sich bitte!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nausedat,

vielen Dank für Ihre Fragen! Erlauben Sie mir bitte, Ihnen unsere Positionen - auch mit Blick auf unserer Regierungsprogramm - zusammenfassend darzustellen: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten halten die sogenannte „Merkel-Doktrin" für einen Irrweg. Rüstungsexporte sind nicht geeignet, um regionale Stabilität in aller Welt zu fördern. Ebenso wenig sind sie geeignet, um eine Beteiligung Deutschlands an internationalen Vermittlungsbemühungen oder Friedensmissionen zu ersetzen. Eine Ausweitung von Rüstungsexporten aus wirtschaftlichen Gründen und als Ersatz für eine gestalterische Außenpolitik lehnt die SPD entschieden ab.

Wir fordern eine Rückkehr zu den restriktiven Exportrichtlinien der rot-grünen Regierungszeit. Rüstungsexporte in Krisengebiete und in Länder, in denen nachweislich die Menschenrechte missachtet und verletzt werden, lehnen wir ab. Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" legen eindeutig fest, dass die innere Lage des Empfängerlandes, die Menschenrechtssituation, der Respekt internationaler Konventionen und mögliche Konsequenzen für die regionale Sicherheit bei den Rüstungsexportentscheidungen berücksichtigt werden müssen, was bei Nichterfüllung der dort genannten Kriterien zur Untersagung führen muss. Deswegen lehnen wir die von Schwarz-Gelb beabsichtigte Lieferung von Kampfpanzern des Typs Leopard 2 nach Saudi-Arabien und andere Staaten der arabischen Halbinsel ab.

Im Bereich der Rüstungsexporte liegt die Verantwortung der Genehmigungspraxis bei der Bundesregierung. Die Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages muss jedoch gegenüber der jetzigen Praxis deutlich effektiver gestaltet und gestärkt werden. Dies ist in vielen anderen Ländern, auch NATO-Mitgliedstaaten, längst üblich. Wir fordern deshalb, den Rüstungsexportbericht der Bundesregierung spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu veröffentlichen; und ein gestuftes angemessenes, zeitnahes und praktikables Verfahren zur parlamentarischen Beteiligung an Rüstungsexportentscheidungen zu entwickeln. Die Letztentscheidung und Verantwortung für Rüstungsexporte bleiben bei der Bundesregierung; dem Parlament müssen jedoch umfassende Informations- und Beteiligungsrechte eingeräumt werden (siehe dazu im Einzelnen den Antrag der SPD-Bundestags-fraktion auf BT-Drucksache 17/9188).

Die bisherige Rüstungsexportberichterstattung erfasst nur die erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter, nicht aber die Gewährung von Lizenzen für den Nachbau deutscher Waffen im Ausland. Die Vergabe solcher Lizenzen an Drittstaaten ist jedoch mit Blick auf die Auswirkungen und Konsequenzen ähnlich kritisch zu beurteilen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass vor allem der Endverbleib solcher, unter einer Lizenz produzierter Waffen besonders besorgniserregend ist. Deshalb bedarf es dringend konkreter gesetzlicher Regelungen und entsprechender statistischer Auswertungen, die auch eine Veröffentlichung der gewährten Lizenzen deutscher Firmen ermöglichen. Die SPD fordert, im Zuge einer Präzisierung der diesbezüglichen Regelungen künftig keine Lizenzen zur Waffenproduktion mehr an Drittstaaten zu vergeben, die den Endverbleib nicht zweifelsfrei sicherstellen können.

Am 02. April 2013 haben die Vereinten Nationen nach jahrelangen Verhandlungen ein globales Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels (Arms Trade Treaty, ATT) verabschiedet, das am 27. Juni 2013 mit Zustimmung aller fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen ratifiziert wurde. Damit werden erstmals internationale Standards für die Kontrolle von Rüstungsexporten, einschließlich Kleinwaffen gesetzt. Damit können wir als Vorreiter bei der Kontrolle des internationalen Waffenhandels auftreten und bei anderen Staaten für eine baldige Unterzeichnung und Ratifikation des ATT werben. Auch wenn sich in Deutschland oder der EU durch das Abkommen wenig ändert, stellt es für viele Staaten, die noch nicht über Gesetze und Institutionen zur Kontrolle von Rüstungsexporten verfügen, eine große Herausforderung dar. Daher wollen wir andere Staaten beim Aufbau eines Kontrollsystems mit beratend und finanziell unterstützen. Flächendeckende nationale Kontrolle soll insbesondere dem illegalen Waffenhandel entgegenwirken. Größere Transparenz bei Rüstungsexporten anderer Staaten kann auch dazu beitragen, den Endverbleib deutscher Waffen wirksamer als bisher zu kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karamba Diaby

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