(...) Die Offenheit der Bundesregierung für einen Komplettumzug und die Unterstützung aus den Bundesländern für Berlin entsprechen meinen Erfahrungen, die ich speziell in dieser Legislaturperiode gemacht habe. Die Frage der Änderung des Bonn-Berlin-Gesetzes zugunsten Berlins ist und bleibt allerdings eine sehr emotionale Sache. (...)
(...) Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen. Einer willkürlichen Zensur von Inhalten des Internets wird mit dem Gesetz folglich kein Vorschub geleistet, sondern eine Straftat verhindert. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangiert. (...)
(...) Wenn sie konstatieren, dass das beschlossene Gesetz keine Wirkung entfacht, sondern lediglich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränkt, dann kann ich diese Auffassung nicht teilen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Sperrung von kinderpornographischen Seiten weit über ihre symbolische Dimension eine reale Wirkung erzielen wird und alternativlos ist. Denn die einzige Alternative, die es zu dem beschlossenen Gesetz gibt, ist de facto nichts zu tun und das ist für mich schlichtweg nicht akzeptabel. (...)