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Kai Wegner
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Frage von Christian M. •

Frage an Kai Wegner von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner,

Ich beginne mir langsam Sorgen zu machen, dass unserer Gesellschaft in eine totalitäre Richtung abrutscht.

Mit meiner Aufassung nach unhaltbaren Zahlen über die Verbreitung von Kinderpornos und angeblichen Zugriffszahlen (ich bin hier keine Laie, ich arbeite in der IT Branche) als Totschlagargument werden eher ungeeignete Massnahmen Ergiffen, die nur so aussehen, als ob etwas getan wird. Anstelle aber tatsächlich gegen die fraglichen Seiten vorzugehen, wird nur der Zugriff für den Gelegenheitssurfer mittels eine geheimen Liste versperrt. Die Seiten bleiben so vermutlich eher LÄNGER im Netz, da sie nicht mehr zufällig von Bürgern gefunden und zur Anzeige gebracht werden. Gleichzeitig wird eine Art Zensur und Überwachungsystem aufgebaut, das zukünftig auch für andere Dinge verwendet werden könnte.

Dies erinnert mich an die Massnahmen die zur Bekämpfung des Terrors durchgeführt werden: Fingerabdrücke im Ausweis, Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner um einer bei Licht betrachtet eher geringen Gefahr entgegen zu wirken. Sicher: Terroropfer wollen wir alle nicht werden. Aber in einem zunehmend unfreien Staat möche ich auch nicht leben. Letztlich sterben in Deutschland mehr Menschen jedes Jahr durch Unfälle im Haushalt als durch Terroranschläge seit bestehen der Bundesrepublik insgesamt. Also wäre es doch viel wirkungsvoller z.b. Hauhaltsleitern zu verbieten. Klingt absurd? Würde aber mehr Menschenleben retten.

Das aktuell diskutierte Verbot von Paintball ist ähnlich gelagert. Man mag zu Paintball stehen wie man will, aber solange jeden Abend im Fernsehen Filme laufen in den Leute dutzendweise umgebracht werden ist es doch völlig überzogen Spiele wie Paintball zu verbieten. Wo ist die Grenze? Ist nicht letztlich sogar Schach eine Kriegsspiel?

All diesen Maßnahmen ist gemein, das sie zwar nicht helfen, aber unsere Freiheit deutlich einschränken.

Es würde mich interessieren, wie Sie zu diesen Themen stehen.

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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Oft reicht ein Hinweis an den Internetanbieter, um eine Internetseite mit kinderpornographischem Inhalt aus dem Netz zu entfernen. Jede Bemühung auf diesem Wege entsprechende Seiten aus dem Internet zu entfernen, bleibt aber fruchtlos, wenn sich der entsprechende Server im Ausland befindet und die zuständigen Behörden nicht fähig oder es nicht als notwendig erachten, diese zu löschen.

Mit dem Gesetz gegen Kinderpornografie ist deshalb eine Sperrung derartiger Seiten vorgesehen. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich der entsprechende Server befindet. Bei dem Versuch, Seiten aufzurufen, die Kinderpornografie enthalten, warnt jetzt eine Stoppmeldung den Nutzer, dass sein Internet-Browser Kontakt zu einer Webseite herzustellen versucht, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornografie genutzt wird.

Ihre Einschätzung, dass unsere Gesellschaft mit diesem Gesetz „in eine totalitäre Richtung abrutscht“, teile ich nicht. Denn mit dem Gesetz gegen Kinderpornografie wird eine Sperrung kinderpornographischer Seiten vorgenommen, um eine Straftat zu verhindern. Dies unterscheidet diesen Fall zum Beispiel von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen. So stellt Paragraf 184b des Strafgesetzbuches die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften unter Strafe. Nach diesem Paragrafen gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen. Der oft unterstellten willkürlichen Zensur von Inhalten des Internets wird mit dem Gesetz folglich kein Vorschub geleistet, sondern eine Straftat verhindert oder zumindest erschwert.

Grundsätzlich sollte jedes Verbot wohl überlegt und vor allem begründbar sein. Wenn sie konstatieren, dass das beschlossene Gesetz keine Wirkung entfacht, sondern lediglich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränkt, dann kann ich diese Auffassung nicht teilen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Sperrung von kinderpornographischen Seiten weit über ihre symbolische Dimension eine reale Wirkung erzielen wird und alternativlos ist. Denn die einzige Alternative, die es zu dem beschlossenen Gesetz gibt, ist de facto nichts zu tun und das ist für mich schlichtweg nicht akzeptabel. Also haben wir das getan, was uns als nationaler Gesetzgeber möglich ist, um zumindest einige, vor allem unbeabsichtigte Straftaten durch das Besuchen von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verhindern.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie sich auch gern direkt an mich wenden. Melden Sie sich einfach in meinem Bundestagsbüro unter der Telefonnummer (030) 227 77 610 oder schicken Sie mir direkt eine Email an Kai.Wegner@Bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Kai Wegner

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