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Kai Wegner
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Frage von Christoph R. •

Frage an Kai Wegner von Christoph R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner,

die Diskussionen um das Thema Internetsperren haben den Bereich der Begründung (unsere Kinder) verlassen. Die Anhörung vom 270.05.09 ist beendet. Die Gegner von Sperren erheben schwere Vorwürfe gegen die Initiatoren des Gesetzes und setzen sich dafür den übelsten Anfeindungen, sie seien Befürworter der Verbreitung von Kinderpornographie, aus. Die Gegner setzen sich dabei intensive mit der Problematik auseinander und decken dabei auf, dass gezielt mit Desinformation versucht wurde das Gesetz zu begründen (111% und Millionenmarkt um nur einige zu nennen). Ich habe Fragen zu ihrem Eindruck.

1. Wie stehen sie dazu, dass die CDU dieses Thema nach über 3 Jahren Regierung kurz vor der Wahl für sich entdeckt? Können sie den Eindruck nachvollziehen, dass es sich bei dem Vorhaben um Effekthascherei und Stimmenfang handelt, nachvollziehen?

2. Wie gedenken sie, Begehrlichkeiten gegen die Sperrung anderer Inhalte nachhaltig entgegenzuwirken? Wie beurteilen sie die Spezialisierung hinsichtlich Art. 19 GG Satz 1?

Herr von und zu Guttenberg nimmt sich bei undifferenzierten und uninformierten Kommentaren über die Gegner nicht aus (ARD 9.5.09). Von der Seite ihrer Fraktion ist wenig bis gar nichts Inhaltliches zu den vorgebrachten Bedenken und Argumenten der Sperrgegner gekommen (auch die SPD hat sich lange bedeckt gehalten).

3. Wie denken sie über die Presseerklärung ihrer Fraktion vor dem Hintergrund der detaillierten und massiven inhaltlichen Kritik des BITKOM (…nicht zu technisch Unmöglichem verpflichtet werden können,…)?

Kinderpornographie ist die Dokumentation von Missbrauch. So steht es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

4. Bitte erklären sie, wie das Einführen von Zensurmechanismen Einfluss auf die Häufigkeit des eigentlichen Missbrauchs nehmen wird? Bitte berücksichtigen sie die Erfahrungen von Björn Sellström, Schwedische Polizei.

Mit freundlichem Gruß
C. Ripcke

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Sehr geehrter Herr Ripcke,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Internetsperren gegen Kinderpornographie.

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. In Deutschland ist deshalb bereits im Jahr 2003 mit der Umsetzung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ begonnen und seitdem viel erreicht worden. Der Kampf gegen Kinderpornografie war von Anbeginn Bestandteil dieser Gesamtstrategie und damit ein überparteiliches Anliegen.

Ich denke Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage, dass hier bereits geltendes Strafrecht auch im Internet durchgesetzt werden muss. So stellt Paragraf 184b des Strafgesetzbuches die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften unter Strafe. Nach diesem Paragrafen gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen.

Oft genügt heute ein Hinweis an die Betreiber der Server, um die entsprechende Seite aus dem Netz zu nehmen. In manchen Ländern bleibt dies leider fruchtlos. Mit dem Gesetz gegen Kinderpornografie ist deshalb eine Sperrung derartiger Seiten im Sinne der Verhinderung einer Straftat vorgesehen. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen. Einer willkürlichen Zensur von Inhalten des Internets wird mit dem Gesetz folglich kein Vorschub geleistet, sondern eine Straftat verhindert. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangiert.

Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung gibt es in diesem Zusammenhang allerdings nicht. Die einzige Alternative, die es zu dem beschlossenen Gesetz gibt, ist de facto nichts zu tun und das ist für mich schlichtweg nicht akzeptabel. Also haben wir das getan, was uns als nationaler Gesetzgeber möglich ist, um zumindest einige, vor allem unbeabsichtigte Straftaten durch das Besuchen von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Kai Wegner

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