![Kai Gehring Porträtfoto von Kai Gehring MdB](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kai-gehring-profilfoto-ii0.jpg?itok=YZWtbPkr)
(...) Eine nicht vermeidbare Rückforderung des BAföG-Amtes darf nach meiner Überzeugung aber keinesfalls die laufende Finanzierung des Lebensunterhalts des BAföG-Empfängers gefährden, wie von Ihnen geschildert wurde. Daher muss in diesen Fällen immer Stundung vor Tilgung stehen. (...)