![Kai Gehring Porträtfoto von Kai Gehring MdB](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kai-gehring-profilfoto-ii0.jpg?itok=YZWtbPkr)
Eine Beteiligung des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschullehrerverbands ist nicht erfolgt, da es sich bei diesen Verbänden nicht um Spitzenorganisationen nach § 118 BBG handelt.
Kai Gehring
Eine Beteiligung des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschullehrerverbands ist nicht erfolgt, da es sich bei diesen Verbänden nicht um Spitzenorganisationen nach § 118 BBG handelt.
das Rechtsetzungsvorhaben zielt darauf ab, die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung zu erhöhen (Rechtsverordnungen statt bisher Verwaltungsvorschriften).
die Zuständigkeit für die Hochschulen des Bundes ist innerhalb der Bundesregierung nicht zentral verortet, sondern fachspezifisch organisiert.
Im Kampf gegen Rechtsextreme muss der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD im Blick behalten.
Mein Ziel für diese Wahlperiode bleibt, mit unseren BAföG-Reformen den Empfängerkreis auszuweiten und mehr Bildungschancen zu schaffen.
Eine Absenkung des KfW Studienkredits um beispielsweise drei Prozentpunkte müsste bundesseitig mit Zuschüssen für die KfW in einer dreistelligen Millionen-Höhe gegenfinanziert werden