Kai Dolgner
Kai Dolgner
SPD
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Frage von Hanno S. •

Frage an Kai Dolgner von Hanno S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dolgner,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort von 18.08.2011 auf abgeordnetenwatch.de. Keine Angst ich werde nicht auf jedes einzelne Wort herumreiten.

Im Gegensatz zum öffentl. rechtl. Abwasser- oder Abfallentsorgung erkenne ich beim Fernsehen keinem Grund in der Daseinsvorsorge. Sicher kann man sich lange über Qualität, Sinn und Inhalt von Fernsehprogrammen streiten, was aber wenig Zielführend ist. Allerdings sind die USA seit 1776 durchgehend eine funktionierende Demokratie ohne ÖRR. Welchen Sinn und Grund sehen im ÖRR? Wie lange soll der ÖRR noch existieren? Und sollten diese Fragen nicht das Volk entscheiden? Eine Widerspruchsmöglichkeit könnte per Bundesgesetz eingeführt werden, wie stehen Sie dazu?

Nach meinem Wissen gibt es in Norwegen einem Rechtsanspruch auf eine 1MB in und in ca. 6 auf 100MB Datenverbindung(VDSL), wann ist dies in Deutschland der Fall? Die Betonung liegt auf Rechtsanspruch!

Hängt der schleppende Netzausbau vielleicht mit ca. 33% Beteiligung des Bundes oder KFW (die genaue Höhe ist mir nicht geläufig, deswegen Entschuldigung) an Telekom und deren Schulden zusammen? Für den Netzerhalt und deren Ausbau ist die Telekom verantwortlich, für das sie Beihilfen und Förderungen erhält. Wie verträgt sich der kostspielige Netzausbau mit dem Renditezielen und Unternehmensschulden?

Alle Fragen sind im Kontext zu sehen, in Bezug auf Schwerpunkte der Politik, was mich ebenfalls beantwortet haben will.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schmidt

Kai Dolgner
Antwort von
SPD

Guten Tag,

gerade die USA sind eher ein Beispiel dafür, wie wichtig der ÖRR ist, der ein Mindestmaß an unabhängiger Information garantiert, wenn ich z. B. an FOX News denke, um nur ein Beispiel zu nehmen. Sie müssen meine Auffassung nicht teilen, Dissens ist normal in einer Demokratie. Sie haben eine andere Auffassung, deshalb kommen sie auch zu anderen Schlussfolgerungen. Im Übrigen haben wir eine andere Rechtsordnung als die USA. Sie wissen vermutlich, dass es die sogenannten Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt, die unseren Rahmen abstecken uns zu unseren Dualen Rundfunkordnung (mit ÖRR!) verpflichten. Hier ist vor allem das 4. Rundfunkurteil maßgeblich. Das Bundesverfassungsgericht leitet seine Urteile aus dem Grundgesetz ab und das ist selbstverständlich auch der für meine Entscheidungen der verbindliche Rahmen. Bitte verzeihen Sie, dass ich das hier nicht weiter ausführen, das würde den Rahmen einer Antwort sprengen, es gibt aber einen sehr übersichtlichen Artikel bei Wikipedia unter dem Stichwort "Rundfunkurteil". Rundfunk nach unserer Verfassung Ländersache, ein Bundesgesetz ist alleine deshalb nicht möglich.
In einer Demokratie gibt es dann einen Rechtsanspruch, wenn das zuständige Parlament ihn beschließt. Über einen von Ihnen geforderten Rechtsanspruch und deren Finanzierung hätte der Deutsche Bundestag zu entscheiden, dem ich nicht angehöre. Ebensowenig habe ich Einblicke in die Deutschen Telekom AG und deren Geschäftspolitik, da das Land Schleswig-Holstein nicht Aktionär ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diesen Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann und ich möchte da auch nicht spekulieren. Falls es in Norwegen wirklich so sein sollte, wie Sie beschreiben, möchte ich ergänzen, dass die Norweger aufgrund ihres Ölreichtums 2010 nicht nur einen Haushaltsüberschuss von ca. 40 Mrd. Euro hatten sondern mit dem Ölfonds auch eine Rücklage von 400 Mrd. Euro haben. Da sind natürlich durchaus andere Dinge finanzierbar als bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dolgner

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