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Jutta Niemann
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Frage von David K. •

Hallo, seit 2023 wird von bezahlten, zusätzlichen Vaterschaftsurlaub ("Familienstartzeit") (10 Tage) gesprochen. Nach Bruch der Ampel können wir diesen vorerst vergessen.

Wie kann Baden-Württemberg seine Bürger hier Finanziell unterstützen? Damit auch Finanzschwache Familien gemeinsam Zeit mit dem Neugeborenen Kind verbringen können, wenn Sie es sich Finanziell nicht leisten können, dass der Vater auch Elterngeld bezieht.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

ich freue mich, dass Sie sich für den zusätzlichen Vaterschaftsurlaub (Familienstartzeit) einsetzen.
 

Auch uns Grünen ist dies ein wichtiges familienpolitisches Anliegen. Die Familienstartzeit ermöglicht, direkt nach der Geburt die Weichen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stellen. Wir sind überzeugt, davon profitieren junge Familien und die Wirtschaft. Der zweite Elternteil kann die Mutter nach der Geburt direkt entlasten und eine enge Bindung zum Säugling aufbauen. Zudem reduzieren höhere Arbeitszeitvolumen von Müttern den Fachkräftemangel und beugen Altersarmut vor. 

Diese Familienstartzeit ist allerdings ein Projekt auf Bundesebene. Die Landesebene ist damit nicht befasst. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche Standards fest. Die Vorgaben waren bis August 2022 von allen europäischen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Das „Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz“ wurde im Dezember 2023 vom Bundestag  verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die wenigen bis dahin in Deutschland noch offenen Punkte aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie um. Das Bundesfamilienministerium weist jedoch darauf hin, dass Deutschland aufgrund seiner umfangreichen Elternzeit- und Elterngeldregelungen die ebenfalls nach der EU-Richtlinie vorgegebene zehntägige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes nicht umsetzen muss. Die Koalitionspartner der Ampel hatten sich im Koalitionsvertrag jedoch dazu bekannt, eine zweiwöchige Partnerfreistellung nach Geburt einzuführen. Das grün geführte Familienministerium hatte im März 2023 dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Eine zügige Einführung der Familienstartzeit war in der Ampel jedoch bedauerlicherweise nicht durchzusetzen.

 Wir Grünen werden uns weiter stark dafür einsetzen, dass diese „Familienstartzeit“ auf Bundesebene kommen wird.

 Mit freundlichem Gruß

Jutta Niemann

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