Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Jutta Blatzheim-Roegler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nils G. •

Frage an Jutta Blatzheim-Roegler von Nils G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Blatzheim-Roegler,

seit fast 20 Jahren wird die Reaktivierung der Bahnstrecke Langenlonsheim – Flughafen Hahn im Schienenpersonennahverkehr angekündigt. Immer wieder wird das Vorhaben seither verschoben. Ein schienengebundener Nahverkehr ist eine Bereicherung für die Region und eine Aufwertung für die Orte entlang der Strecke.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es:
„Die Reaktivierung von Schienenstrecken ist ein wichtiger Bestandteil des Zukunftskonzeptes Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Bei der Reaktivierung der Hunsrückbahn von Langenlonsheim zum Flughafen Hahn werden wir die Verbesserung der regionalen Erschließungsfunktion prüfen. Die derzeitige Umsetzung wird fortgesetzt. […]Um die Option zur Reaktivierung von Strecken auch in Zukunft zu erhalten, gilt der Grundsatz: „Trassensicherung vor Entwidmung“.
Trotzdem gibt es derzeit keine verlässliche Aussage darüber, wann der erste Zug zum Flughafen fährt. Stattdessen wurde ein unnötiges Planfeststellungsverfahren für die Gesamtstrecke eingeleitet. Da die Strecke aber unter Bestandsschutz steht, hätte es ausgereicht, ein solches Verfahren nur für die neuen zweigleisigen Abschnitte zu eröffnen. Man hat den Eindruck, die Landesregierung bemüht sich, möglichst viele Klagen und Einsprüche zu dem Vorhaben zu provozieren. Werden über ein Planfeststellungsverfahren die Hürden für eine Reaktivierung so hoch gesetzt, dass das Projekt unwirtschaftlich wird, kann die Politik das Ganze schließlich gesichtswahrend beerdigen.

Wie stehen Sie zu dem Planfeststellungsverfahren der Bahn zum Hahn? Welche Schwierigkeiten sehen Sie und wie können diese gelöst werden? Und vor allem: Kann das Planfeststellungsverfahren zu einem Ausstieg aus dem Projekt führen? Wann und wohin fährt der erste planmäßige Zug im Hunsrück? Gilt im Falle eines Ausstieges oder einer Teilrealisierung weiterhin der Grundsatz „Trassensicherung vor Entwidmung“? Gilt dieser Grundsatz auch für die Strecke "hinter dem Hahn" nach Hermeskeil?

Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Göttert,

die rot-grüne Landesregierung setzt ihren ehrgeizigen Kurs für einen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) weiter fort. Zum kommenden Fahrplanwechsel werden wir mit dem Rheinland-Pfalz-Takt 20 Prozent mehr Zugleistungen auf bestehenden Strecken realisieren. Zusätzlich erfolgen in den kommenden Jahren weitere Reaktivierungen von Regionalstrecken. Dazu zählen die Linien Heimbach – Baumholder, Diez – Hahnstätten und die Trierer Weststrecke. Darüber hinaus stellen wir aus dem Landeshaushalt 23 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung, um touristische Strecken in ihrem Bestand zu sichern. Angesichts steigender Preise für Trassen- und Stationsgebühren sowie für höhere Energie- und Lohnkosten spiegeln die Realisierung der genannten Maßnahmen ein hohes Engagement unserer Landesregierung wieder, was ja durchaus auch bundesweite Beachtung findet.
Die Hunsrückbahn von Langenlonsheim nach Simmern bzw. Büchenbeuren sehen wir als einen wichtigen Baustein der Regionalentwicklung für die betroffene Region. Sie ist zudem Teil des rot-grünen Koalitionsvertrages Rheinland-Pfalz und wird sukzessive realisiert. Ein Koalitionsausschuss beider Regierungsparteien hat im Frühjahr 2013 dieses Ziel noch einmal bestätigt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt derzeit die erforderlichen Maßnahmen für das Planfeststellungsverfahren durch. Zum Hintergrund dieser aus Ihrer Sicht zweifelhaften Maßnahme werde ich mich im zuständigen Innenministerium nochmals erkundigen.

Im Übrigen gilt grundsätzlich „Trassensicherung vor Entwidmung“ (siehe Seite 59 des Koalitionsvertrags). Für den Abschnitt zwischen Hermeskeil und Türkismühle ist das Saarland mit einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Blatzheim-Roegler

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Bündnis 90/Die Grünen