Frage an Jürgen Weber von Mary J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Weber,
Lotta e. V. ist eine Einrichtung, die sich auf die ambulante Betreuung von Frauen mit Psychotraumatisierungen spezialisiert hat. In dieser alltagsbezogenen Begleitung wird deutlich, dass die Folgen komplexer Traumatisierung aufgrund von Gewalt Schwierigkeiten in sämtlichen Lebensbereichen verursachen. Viele Leistungen, die für Überlebende sexueller Gewalt in der Kindheit wichtig und hilfreich sind, werden durch das frei zugängliche Hilfesystem nicht bzw. nicht ausreichend abgedeckt. Ein Ergebnis des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ war daher 2013 die Einrichtung des Fonds Sexueller Missbrauch, aus dem Überlebende/Opfer Geldleistungen beantragen können. Menschen, die durch in der Kindheit erlebte sexualisierte Gewalt traumatisiert sind, leiden oft noch Jahrzehnte danach an den Folgen, viele von ihnen leben aufgrund von eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in Armut. Daher sind die Leistungen z. B. für bestimmte Therapien für sie sehr wichtig. Mit Erstaunen haben wir jetzt erfahren, dass, anders als ursprünglich beabsichtigt, bislang erst zwei von 16 Bundesländern in den Fonds eingezahlt haben. Schleswig-Holstein hat sich bislang nicht beteiligt. Daher unsere Frage an Sie: plant das Land Schleswig-Holstein eine Zahlung an den Fonds? Und falls nicht: mit welcher Begründung?
Mit freundlichen Grüßen
Mary Jirsak im Auftrag von
Lotta e. V.
Ambulante Betreuung
Sehr geehrte Frau Jirsak,
ich kann Ihnen mitteilen, dass Schleswig-Holstein sich am ergänzenden Hilfesystems für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch im institutionellen Bereich im Rahmen der Verantwortung als Arbeitgeber beteiligt. Ministerin Alheit hat für Schleswig-Holstein im Juni hierzu eine Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesfamilienministerin unterzeichnet. Hierzu finden sie auch eine Pressemitteilung auf Seiten des Bundesfamilienministeriums. Schleswig-Holstein wird sich an den Leistungen im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch im institutionellen Bereich mit ca. 220.000€ im nächsten Jahr beteiligen.
An den Hilfen für Opfer von sexuellen Kindesmissbrauch im familiären Bereich beteiligt sich Schleswig-Holstein bisher nicht im Rahmen eines Fonds. In diesem Bereich gibt es vor allem verfassungsrechtliche Bedenken zur Verantwortung der Länder. Des Weiteren wird es kritisch gesehen, dass der Fond ein zeitliche Befristung hat.
Insgesamt sehe ist das ergänzende Hilfesystem als ein gutes Instrument zur Anerkennung der Verantwortung für erlittenes Leid. Zur Sicherung von Rechtsansprüchen wäre jedoch eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes und die stärkere zivilrechtliche Haftung wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weber MdL