Frage an Jürgen Michael Schick von Dieter K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schick,
Artikel 146 des Grundgesetzes lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Sind Sie bereit, eine Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung einzuberufen bzw. wählen zu lassen, die eine Verfassung erarbeitet und diese dem Stimmbürger zur Volksabstimmung vorlegt?
Wie können die zugewanderten Mitbürger nichtdeutscher Herkunft an einer solchen Verfassungsgebenen Versammlung beteiligt werden?
Oder hegen auch Sie den „Generalverdacht", das „blöde Volk" könne nichts entscheiden und nur Sie als Politiker sind so klug, alle Entscheidungen treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kersten
www.neuepolitik.com
Im Kern geht es um die Frage, ob wir mehr direkte Beteiligungsrechte haben wollen. Ich bin, wie hier bereits ausgeführt, sehr wohl der Ansicht, politische Teilhabe jenseits von Wahlen zu ermöglichen.
Das Grundgesetz hat sich bei allen Ergänzungen und Korrekturen als eine sehr gute Verfassung erwiesen. Hier sehe ich keinen Handlungsbedarf.
Eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung haben wir Liberale mit Nachdruck gefordert. Die anderen Parteien allerdings fanden diesen Weg der demokratischen Legitimation zu risikoreich.