Frage an Jürgen Fischer von Peter H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr gehrter Herr Fischer,
mich interessiert insbesondere Ihre Position zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden. Damit wäre eine Erhöhung der Kfz-Steuer unseres Wohnmobiles von bisher etwa 530 € auf etwa 2440 € verbunden. Das entspräche einer Erhöhung von über 400 %.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Fragen: 1. Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
2. Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sehen Sie, wenn die Steuer wie bisher geplant eingeführt wird.
Ich bitte Sie um kurze, eindeutige Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Peter Hennig
P.S.: Haben Sie etwas zu verbergen oder warum gibt es keine Angaben zu Alter, Qualifikation in ihrem Profil?