ich begrüße grundsätzlich den Antrag auf Eröffnung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht, denn ich halte die AfD für eine verfassungsfeindliche Partei.
Ich persönlich finde, dass die Haltung von Tieren immer artgerecht sein muss. Die Möglichkeit der Privathaltung wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu prüfen sein.
Ich habe zusammen mit dem Großteil der SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetz in der eingebrachten Form zugestimmt und hoffe, dass sich hieraus – wie auch von Ihnen beschrieben – positive Folgen für die Menschen und unsere Gesellschaft ergeben.
der Deutsche Bundestag hat sich von 2019 bis 2021 intensiv mit Ihrer Fragestellung befasst.
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.