Warum wird die Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Sehr geehrter Coße,
Jeder Mensch stirbt irgendwann und dann wird durch einen Arzt eine Todesbescheinigung ausgestellt. In der Regel dauert dieser Vorgang keine 10 Minuten (einschließlich der Untersuchung des Verstorbenen). Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Diese schwankt sehr; zwischen 0€ und 250 € -habe ich in meinen zwölf Jahren als Bestatter alles gesehen.
Das Argument der Krankenkassen, warum dieser Betrag nicht übernommen wird war, dass der Mensch ja verstorben ist. Dies ist fachlich nicht richtig. Ein Mensch gilt in Deutschland erst dann als verstorben, sobald das zuständige Standesamt den Sterbefall beurkundet hat.
Nachdem 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde stehen Angehörige nach einem Trauerfall nun allein vor den Kosten. Da eine Wiedereinführung des Sterbegeldes (zuletzt ca 550€) utopisch ist, könnte doch zumindest die Gebühr für die Ausstellung der Todesbescheinigung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Warum ist dies nicht der Fall?
Sehr geehrter Herr D.
der Deutsche Bundestag hat sich von 2019 bis 2021 intensiv mit Ihrer Fragestellung befasst. Sie finden sämtliche Ergebnisse dieser Befassung auf der Website des Bundestages unter https://dip.bundestag.de/vorgang/hinterbliebene-entlasten-totenscheine-durch-die-gesetzliche-krankenkasse-finanzieren/244887
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Jürgen Coße