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Jürgen Coße
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Frage von Pascal B. •

Würden sie einen Antrag unterstützen, die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Laut Medienberichten wurde ein entsprechender Antrag jetzt fertiggestellt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

ich begrüße grundsätzlich den Antrag auf Eröffnung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht, denn ich halte die AfD für eine verfassungsfeindliche Partei. Ihre führenden Vertreterinnen und Vertreter sprechen offen vom Jagen und Entsorgen politischer Gegner und machen deutlich, dass sie grundlegende demokratische Werte wie die Gleichheit und Würde aller Menschen ablehnen. Diese Rhetorik, zusammen mit Aussagen, die von „wohltemperierten Grausamkeiten“ sprechen oder das „Abschaffen des Parteienstaates“ fordern, zeigt klar, dass die AfD nicht auf der Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung agiert.

Das Grundgesetz stellt mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 ein wichtiges Instrument bereit, um gegen solche Verfassungsfeinde vorzugehen. Parteien, die darauf abzielen, unsere demokratische Ordnung zu beseitigen, können und müssen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und im Falle der Verfassungswidrigkeit verboten werden. Allerdings sind die Anforderungen an ein solches Verbot zu Recht hoch. Es muss nicht nur bewiesen werden, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern auch, dass sie planvoll und mit einer realistischen Chance auf Erfolg darauf hinarbeitet, diese Ziele durchzusetzen. 

Der Antrag, wie er jetzt formuliert wurde, ist ein wichtiger Schritt, weil er eine Überprüfung der AfD auf Verfassungsfeindlichkeit ermöglicht. Dabei dürfen wir die AfD nicht in ihre gewohnte Opferrolle fallen lassen. Jede Partei, die sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt, sollte in der Lage sein, sich einer solchen Überprüfung zu stellen. Wenn das Bundesverfassungsgericht in einem möglichen Urteil zu dem Ergebnis kommt, dass die AfD verfassungswidrig ist, wäre dies ein eindeutiges Zeichen, dass diese Partei eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt – und nicht das Opfer, sondern der Täter ist. 

Mir persönlich wäre es jedoch lieber gewesen, wir hätten einen parteiübergreifenden Antrag, der von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam unterstützt und ausgiebig vorbereitet wird. Ein solcher Schritt wäre voraussichtlich noch substanzieller gewesen und hätte die Geschlossenheit der demokratischen Kräfte gegen rechtsextreme und faschistische Strömungen unterstrichen. 

Wichtig ist mir auch, dass ein solcher Antrag gute Erfolgsaussichten haben muss. Ein negatives Urteil könnte der AfD sonst möglicherweise sogar in die Hände spielen, indem sie ihre extremistischen Positionen dadurch legitimiert sieht. 

Zusammengefasst: Ja, ich stehe hinter dem Antrag auf ein Verbotsverfahren, aber mit dem klaren Ziel, dass dieses Verfahren gut vorbereitet und erfolgsversprechend geführt wird. Ein Verbot muss die AfD als das entlarven, was sie ist – eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. 

Freundliche Grüße

Jürgen Coße

 

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