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Frage von Johannes F. •

Frage an Julian Eder von Johannes F. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Lieber Julian,

ich wollte dich fragen, was du von der Abschaffung des föderalistischen Bildungssystem hältst? Damit einhergehend auch, ob deiner Meinung nach die KMK ein Schritt in diese Richtung ist oder es sinnlos ist, da sich die unterschiedlichen Kultusministerien nicht an die Beschlüsse der KMK halten müssen.

Wie könnte man deiner Meinung nach konservative Personengruppen für neuere Modelle in unserer Bildung überzeugen?

Mit freundlichen Grüßen,

J. F.

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DIE LINKE

Lieber Johannes,

vielen Dank für Deine Frage. Die KMK kann nicht wirklich eine bessere Bildung beschließen. Denn es gibt
ein Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung. Das gilt seit der von Union, SPD und FDP verabschiedeten Föderalismusreform von 2006 und wurde auf Druck der unionsregierten Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg ins Grundgesetz aufgenommen. Seitdem verbietet das sogenannte Kooperationsverbot Bund und Ländern in weiten Teilen des Bildungs- und Wissenschaftssystems zusammen zu arbeiten und den Ländern Geld für Bildung zukommen zu lassen. Es ist nicht verwunderlich, dass sich die Situation bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben nicht verbessert hat. Im Gegenteil: Die Finanzierung guter Bildung in den Ländern und Kommunen ist deutlich schwieriger geworden. Davon sind insbesondere strukturschwache Regionen betroffen.

Von der Bundesregierung wurde in den vergangenen Jahren versucht durch Projekte wie das Deutschlandstipendium oder die Exzellenzinitiative eine einseitige Spitzenförderung zu betreiben oder mit zahlreichen zeitlich befristeten Programmen notwendige Bildungsaufgaben immer mehr in private Verantwortung zu legen, anstatt Schulen und Hochschulen so auszustatten, dass sie ihren Bildungsauftrag erfüllen können.

Da die Bund-Länder-Vereinbarungen zur Finanzierung von Studienplätzen (Hochschulpakt), Spitzenforschung an Universitäten (Exzellenzinitiative) und außeruniversitären Forschungsinstituten (Pakt für Forschung und Innovation) in den kommenden Jahren auslaufen werden, haben Union und SPD Ende 2014 eine Lockerung des Kooperationsverbotes beschlossen – allerdings nur für den Hochschulbereich. Im Artikel 91b des Grundgesetzes wurde dem Bund die Möglichkeit eingeräumt, Hochschulen institutionell zu fördern, nicht mehr ausschließlich projektbezogen oder zeitlich begrenzt. Ebenso wurde die Lehre an den Hochschulen als neuer Fördertatbestand aufgenommen. Beibehalten wurde hingegen die Beschränkung auf überregional bedeutsame Fälle sowie die hohe Hürde, dass einer solchen Förderung alle Bundesländer zustimmen müssen. Für den Bereich der allgemeinen bzw. schulischen Bildung bleibt das Kooperationsverbot nach wie vor bestehen.

Gute Bildung unabhängig vom Standort und der Finanzkraft der Länder zu gewährleisten ist nur durch eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen möglich.

Daher ist es Ziel der LINKEN, die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung in allen Bundesländern sicherzustellen. Das umfasst sowohl eine Gleichwertigkeit der Bildungsangebote und Bildungsziele und ihre gegenseitige Anerkennung als auch die Schaffung von sozialen Rahmenbedingungen, die überall gleichen Bildungszugang, gleiche Bildungschancen und Nachteilsausgleiche garantieren. Gemeinsame bundesweite Aufgaben wie der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen, die Schaffung zusätzlicher Studienkapazitäten und die Ermöglichung von Inklusion in allen Bildungsbereichen müssen gemeinsam, dauerhaft und verlässlich finanziert werden können.

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung muss auch für den Bereich der allgemeinen Bildung aufgehoben und stattdessen eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b im Grundgesetz verankert werden. Darüber hinaus soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b Grundgesetz, d. h. die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden, um so alleinige Finanzierungen des Bundes oder gemeinsame Finanzierungen des Bundes und der Länder in den Bereichen von Bildung, Wissenschaft und Forschung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Julian Eder