Frage von Matthias G. • 14.06.2023
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Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen
Sven Brauers
Die notwendigen Veränderungen sollten nicht zulasten von Vielfalt und Qualität des Angebots gehen
Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung das Wahlalter auf 16 abzusenken.
Die letzte Landesregierung von SPD und CDU hatte noch kurz vor der Landtagswahl eine Anpassung des Besoldungsrechts auf den Weg gebracht (siehe Presseinformation des Nds. Finanzministeriums: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landtag-beschliesst-neuregelung-des-niedersachsischen-besoldungsrechts-215591.html). Damit wurden u.a. zum 01.12.2022 die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent angehoben.