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Julia Verlinden
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kerstin M. •

Frage an Julia Verlinden von Kerstin M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Verlinden,

ich werde zukünftig in einem Beruf arbeiten, in dem ich viele andere Menschen treffe und für sie da sein kann. Es kann nicht sein, dass das Gesetz mir jetzt vorschreibt, wie ich mich impfen lassen muss, weil ich sonst in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf. Die Impfentscheidung für mich selber muss meine Entscheidung bleiben – ich habe sie nach langer Überlegung verantwortungsvoll getroffen. Zwang ist beim Impfen der falsche Weg – Deutschland braucht keine Impfpflicht! Welche Meinung vertreten Sie dazu? Nehmen Sie das Thema als wichtiges Belange auf der Tagesordnung ihrer Arbeit mit auf?

Mit freundlichen Grüßen
K. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage, Ihr Anliegen und Ihre Bereitschaft in einem Beruf zu arbeiten, an dem Sie für viele Menschen da sein wollen.
Impfen und der Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten sind wichtige Themen - für jeden Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes. Denn eine Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern auch alle anderen Menschen im alltäglichen Umfeld. Je mehr Menschen geimpft sind, desto unwahrscheinlicher ist die Ausbreitung der Infektionskrankheiten. Dabei muss man berücksichtigen, dass sich nicht alle Menschen impfen lassen können, wie zum Beispiel Säuglinge oder Menschen mit Immunerkrankungen. Diese sind auf die gelebte Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen, damit auch sie vor diesen Krankheiten geschützt sind.

Dennoch sind leider z.B. in der Altersgruppe der 20- bis 50-jährigen derzeit zu wenige Menschen gegen Masern und andere Infektionskrankheiten geimpft, so dass Menschen, die sich nicht impfen lassen können, nicht vor dieser Krankheit sicher sind.
Wir Grünen setzen uns daher dafür ein, die Impfquoten zu erhöhen. Daher fordern wir, Falschinformationen mit Aufklärung entgegentreten, regelmäßige Erinnerungen an fehlende Impfungen z.B. beim Besuch in der Arztpraxis und eine stärkere finanzielle Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Eine generelle Impfpflicht z.B. für Masern lehnen wir ab. Dennoch befürworten wir eine eingeschränkte Masern-Impfpflicht in zwei Bereichen:
1. Bei allen Kindern, die zur Kita gehen.
2. Bei Menschen, die in Einrichtungen arbeiten, in denen sich durch Infektionskrankheiten besonders gefährdete Personen befinden.
Denn Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, auch wenn diese aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und Menschen, die sich in die Obhut von Betreuungs-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen begeben, müssen darauf vertrauen können, dass keine Gefahr besteht z.B. an Masern zu erkranken. Wir wollen dadurch die schwächsten Menschen unserer Gesellschaft schützen. Konkret: Die Menschen, mit denen Sie in Zukunft arbeiten, müssen, wenn sie sich selbst nicht impfen lassen können, darauf vertrauen, dass Sie keine Krankheiten übertragen.

Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch für andere gefährliche Infektionskrankheiten wie Mumps und Röteln. Wir Grünen finden daher wirksame Schritte auch zur Bekämpfung dieser Erkrankungen sehr wichtig. Die Kombination der Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln in einem einzigen Impfstoff dient diesem Ziel und reduziert gleichzeitig die Zahl der nötigen Injektionen für die zu impfenden Personen. Aus diesen praktischen Erwägungen heraus empfiehlt auch die Ständige Impfkommission bei der Masernimpfung den so genannten MMR-Impfstoff (vgl. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epid Bull 2019;34:313 – 364). Diese Kombinationsimpfstoffe sind nach Ansicht des RKI erprobt, Hinweise auf eine Überlastung der Immunabwehr gibt es nicht (vgl. Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zu den 20 häufigsten Einwänden gegen das Impfen. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwaende.html#doc2378400bodyText11 (abgerufen am 13.09.2019)).

In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie die Argumente nachvollziehen können und ich Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden

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