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Julia Verlinden
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Frage von Finn J. •

GEG und Ökogas - Kann man eine Brennwerttherme mit dem richtigen Vertrag auch noch nach 1.1.2024 installieren und bis auf weiteres betreiben, wenn laut Vertrag grünes Gas geliefert wird?

Sehr geehrte Frau Verlinden,

die Frage wurde vor einem Jahr schon von Matthias T. gestellt - jetzt ist das GEG jedoch verabschiedet, und ich hoffe, das Sie sich vielleicht noch einmal dazu äußern mögen. Damals hieß es, dass das GEG in der Fassung aus dem April 2023 die Installation und den Betrieb von neuen Gasthermen auch nach dem 1.1.2024 weiterhin ermöglicht, solange das verbrannte Gas im Liefervertrag als "Ökogas" ausgewiesen ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe - So wird der Auflage von 65% erneuerbarer Energie in der Heizung entsprochen. Ist das immer noch richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Finn J.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr J.,

Ihre Annahme ist richtig. Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bei Ihnen vor Ort, können Sie noch eine Gastherme einbauen. Wenn bei dieser Planung kein Wasserstoff- oder Wärmenetz für Ihr Wohngebiet vorgesehen wird, muss diese Heizung ab 2029 aber steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan nutzen (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040). Ab 2045 müssen alle Heizungen komplett auf erneuerbaren Energien basieren.

Vor dem Einbau einer Gastherme muss eine Energieberatung erfolgen, die auf die wirtschaftlichen Risiken u.a. aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung hinweist sowie Alternativen aufzeigt. 

Ich empfehle für weitere Informationen die Seite https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html, hier sind auch Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen verlinkt - und möchte Sie zudem noch auf diesen interessanten Artikel hinweisen: https://www.spiegel.de/wirtschaft/gasheizung-oder-waermepumpe-welche-heizung-ist-langfristig-guenstiger-a-63f4d359-cd78-45b0-9532-9ed797ddad66.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden

 

 

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