Frage an Julia Verlinden von Walter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im Bestattungsgesetz ist eine ungerechte Regelung getroffen: Der besondere Umgang mit der 'Totenasche'; so dass Hinterbliebene nicht frei entscheiden können, wie sie mit der Totenasche umgehen wollen. Diese 'Knebelregelung' stellt ein unannehmbares Unrecht dar, weil die Totenasche infolge ihrer Produktion steriles Material darstellt und von diesem keine Gefahr einer Kontaminierung ausgeht, die eine solche Regelung begründen würde. Daher wird von mir, wie auch von vielen Bürgern gefordert: " Totenasche in die freie Verfügbarkeit!" Diese Forderung entspricht dem Artikel 2 unseres Grundgesetzes; anders herum: Die bestehende Gesetzeslage insoweit stellt ein gesetzliches Unrecht dar, weil die Einschränkung der Hinterbliebenen in keiner Weise begründet ist. Gleichzeitig werden Hinterbliebene widerrechtlich gezwungen ordnungswidrig zu handeln, wenn sie ihrem rechtlichen Anspruch auf freie Verfügung entsprechend handeln; insbesondere, wenn sie ein Vermächtnis des Verstorbenen hinsichtlich seiner Totenasche erfüllen wollen, wie er es zu Lebzeiten anders gewollt hat, als es unrechtmäßig im Bestattungsgesetz - von wem ? - im Jahr 1934 - von den Nationalsozialisten so unbegründet geregelt wurde, wie es heute noch so unbegründet besteht.
Insoweit bitte ich höflichst um Ihre Stellungnahme, wie Sie - im Falle Ihrer Wiederwahl - sich diesem Anliegen widmen.
Mit freundlichen Grüßen
W. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin der Auffassung, dass jede und jeder so bestattet werden sollte, wie sie oder er dies wünscht. Eingriffe in das Recht, die Form der Bestattung und der letzten Ruhe selbst zu wählen, können nur durch hygienisch begründete Vorschriften und die Rechte Dritter gerechtfertigt werden. Wir Grüne halten den Friedhofszwang bei Urnenbeisetzungen nicht für gerechtfertigt. Das Bestattungswesen ist nach der Kompetenzzuweisung des Grundgesetzes (gemäß Artikeln 30, 70, 83, 104a Grundgesetz) allerdings Ländersache. Eine Aufhebung des Friedhofszwangs können wir daher von Bundesebene nicht angehen. Grüne Fraktionen in mehreren Landesparlamenten haben sich dieses Themas aber schon angenommen. In Nordrhein-Westfalen und Bremen haben sich bereits – auf Grüne Bestrebungen hin – Befreiungen vom Friedhofszwang für Urnen umsetzen lassen (§ 4 Abs. 1 a BestG BR, § 15 Abs. 6 Satz 2 BestattG NRW).
Um Änderungen in weiteren Bundesländern zu erreichen, wenden Sie sich am besten direkt an die Fraktionen der jeweiligen Landesparlamente.
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Mit freundlichen Grüßen
Julia Verlinden