Frage an Julia Klöckner von Harald W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Klöckner,
Ihre Aussage zu den Kaupthing Edge - Kunden
"Ihr Konto wurde also nicht in Deutschland, sondern in Island geführt. "
ist falsch. Die Bank hat eine deutsche Bankleitzahl. Zudem hat die Bafin ja die Zahlungen auf den betroffenen Konten ja gesperrt, und dieses Moratorium kann sie nur hier Deutschland anordnen.
Wie soll ein durchschnittlicher Bankkunde auf dieser Basis rechtlich den genauen Unterschied zwischen einer "Niederlassung" und einer "Tochtergesellschaft" einschätzen können?
Zudem behaupten Sie:
"Die Geschäftstätigkeit der Kaupthing-Edge verstößt nicht gegen EU-Recht. Nach einer EU Richtline ist es allen EWR-Niederlassungen im Sinne des § 53b Abs. 1 des Kreditwesengesetz (KWG) erlaubt, in Deutschland ihrem Geschäft nachzugehen."
Dabei verschweigen Sie, dass nach der Richtlinie Voraussetzung für die Gründung eine solche Niederlassung ist, dass im Heimatland eine Einlagensicherung gewährleistet ist, die mindestens das Niveau der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland garantiert. Die EWR-Richtlinie ist zum Schutze der Bankkunden erlassen worden, damit diese bei einer Insolvenz ausländischer Banken nicht schlechter gestellt werden als bei einer inländischen Bank.
Hätte die BAFIN nicht schon viel eher ein Moratorium erlassen müssen, da in gut informierten Regierungskreisen sicherlich die Lage in Island sehr viel besser eingeschätzt werden konnte als durch den einzelnen Bankkunden? Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Bankenaufsicht an dieser Stelle versagt hat?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Westermann
Sehr geehrter Herr Westermann,
vielen Dank für Ihre Mail in Sachen "Kaupthing Edge", auf die ich Ihnen gerne antworte.
Eines vorneweg: Ich bin Verbraucherschutzbeauftragte meiner Fraktion, keine Finanzberaterin, sodass ich um Nachsicht bitte, wenn ich nicht all Ihre Fragen explizit beantworten kann. Deshalb mein Rat, sich bei Detaillfragen an das federführende Bundesfinanzministerium zu wenden.
Zum aktuellen Stand der Dinge: Wie Sie sicher am Dienstag aus den Medien erfahren haben, besteht die Chance, dass die deutschen Kunden der isländischen Kaupthing-Bank ihr Geld zurück erhalten. Einlagen bis zu 20.900 Euro pro Anleger könnten so ausgezahlt werden. Ich hoffe, dass die ausstehenden Beträge von insgesamt 300 Millionen Euro damit vollständig abgedeckt werden können. Ebenfalls gibt es derzeit Anlass zur Hoffnung, dass darüber hinausgehende Einlagen auch entschädigt werden. Eine Entschädigung über die 20.900 Euro ist allerdings nur möglich, wenn genügend Geld dafür da ist. Es bleibt abzuwarten, ob die zusätzlich benötigte Summe durch einen Kredit an den Sicherungsfonds zur Verfügung gestellt werden können. Als Kunde der Bank Kaupthing sollten Sie auf jeden Fall Ihre Ansprüche bei der isländischen Einlagensicherung anmelden. Sie haben noch bis zum 31. Dezember dafür Zeit. Das dazu nötige Formular und die Kontaktadresse finden Sie auf der Internetsite des Sicherungsfonds unter www.tryggingarsjodur.is . Dem ausgefüllten Formular sollten Sie die Kopie eines Kontoauszugs beilegen. Laut den isländischen Regeln muss das Geld innerhalb von drei Monaten bei den Kunden sein.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe auf ein für Sie positives Ende.
Beste Grüße,
Julia Klöckner