Frage an Julia Klöckner von Hildegard C. bezüglich Finanzen
Warum lässt der Staat zu, dass sich die Kaupthing-Edge-Bank hier niederlässt und sich dann an keine Vereinbarungen hält, z.B. Einlagensicherungsfond.
Warum wurde meine Rücküberweisung am Mittwoch, 8.10. noch bestätigt, aber nicht ausgeführt und das obwohl Bafin erst am Donnerstag die Konten sperrte?
Liebe Frau Czizegg,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf die Kaupthing-Problematik hinweisen. Gerne gebe ich Ihnen hierzu meine Einschätzung.
Zu Ihrer letzten Frage: Die Kaupthing-Edge Bank selbst hat von Island aus schon am 8.10., also einen Tag vor dem Moratorium der BAFIN, den Zahlungsverkehr eingestellt. Daher ist eine Rücküberweisung nicht mehr erfolgt.
Zu Ihrer ersten Frage: So sehr ich den aktuellen Vorfall und die persönlichen Konsequenzen für Sie auch bedauere, so wenig kann man dafür den deutschen Staat zur Verantwortung ziehen. Die Niederlassung der Kaupthing-Edge in Deutschland ist eine EWR-Niederlassung im Sinne des § 53b Abs. 1 des Kreditwesengesetz (KWG) und darf nach einer EU-Richtlinie in Deutschland Geschäfte durchführen, für die sie auch in Island die Erlaubnis hat. Der BAFIN war es nur möglich im Rahmen eines Notfall-Paragrafen im deutschen Kreditwesengesetz (§ 46 KWG) einzugreifen. Dies hat sie am 9.10. getan. Eine rechtliche Grundlage der Kaupthing-Edge, ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland zu verbieten, hat es nicht gegeben. Es ist zwar die originäre Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen, jedoch kann dies nicht immer ins letzte Detail erfolgen. Es gibt leider bestimmte Risiken, bei denen es am Ermessen eines jeden Einzelnen liegt, ob er sie eingeht oder nicht, beziehungsweise sich vorher ausreichend über diese informiert. Die schlechte Situation der isländischen Banken wurde in der Presse bereits über längere Zeit diskutiert und vor den hohen Lockzinsen gewarnt.
Dennoch müssen sich auch die isländischen Banken an ihre vorher gemachten Zusagen bezüglich der Einlagensicherung halten. Das Problem ist im Moment jedoch, dass noch gar kein Insolvenzfall eingetreten ist, sondern dass der Zahlungsverkehr nach der Übernahme der Kontrolle durch den isländischen Staat eingefroren wurde. Inwiefern die Einlagen bei den Banken verloren sind, steht also noch gar nicht fest. Sollte es dennoch zum Insolvenzfall mehrerer Banken kommen, wird die Deckungssumme des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht ausreichen, da dieser für solche Extremereignisse gar nicht konzipiert ist. Der isländische Staat hat daher eine Garantie für die Einlagen seiner Staatsbürger abgegeben und diese nach bilateralen Abkommen mit Großbritannien und den Niederlanden auch auf deren Bürger erweitert. Auch die Bundesregierung ist um eine Lösung - allerdings auf internationaler Ebene - bemüht, damit auch die Einlagen deutscher Anleger im Insolvenzfall gesichert sind.
Liebe Frau Czizegg, ich kann Ihnen leider im Moment nichts anderes raten, als Geduld zu bewahren und im Fall der Fälle die Ratschläge, die ich bereits auf abgeordnetenwatch.de veröffentlicht habe, zu befolgen. Für Sie und alle anderen Anleger hoffe ich trotz aller Horrormeldungen auf einen positiven Ausgang.
Beste Grüße,
Julia Klöckner