Wie ist der Stand zur Einführung der Option einer Pauschen Beihilfe und warum wollen Sie schwerbehinderte Bestandsbeamte ausschließen?
Sehr geehrte Frau Wenzel,
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Grüne ist die Einführung der Pauschalen Beihilfe für Bestandbeamte vorgesehen, allerdings nicht für die besonders schwerbetroffenen Personenkreise mit freiwilliger KGV wie Schwerbehinderte, Personen mit mehreren Kindern und Spätberufene.
1. Können Sie den aktuellen Stand zur Einführung einer Pauschalen Beihilfe beschreiben?
2. Wieso haben Sie die o.a. Personenkreise ausgeschlossen, ein Sachverhalt der aus sozialen Gründen absolut unverständlich ist und in keinem anderem Bundesland mit Pauschaler Beihilfe auch nur angedacht wurde?
3. Aktuell folgen sogar Sachsen und Niedersachsen dem Hamburger Modell. Wieso akzeptieren Sie eine neue Insellösung für NRW, die den real aktuell Betroffenen nichts bringt?
Mit freundlichen Grüßen,
Herbert B.
Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Einführung der pauschalen Beihilfe in Nordrhein-Westfalen. Wir verstehen, dass dieses Thema von großer Bedeutung ist, insbesondere für die Beamte und Beamtinnen in unserem Bundesland.
Zum aktueller Stand zur Einführung einer Pauschalen Beihilfe: Wir setzen uns dafür ein, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte attraktiv und flexibel zu gestalten. Die Einführung einer pauschalen Beihilfe, die als Zuschuss zur Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte dient, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir als Grüne haben dazu schon 2019 einen Antrag verfasst, der dies thematisiert (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5057.pdf). Dieses Thema konnte auch erfolgreich im Koalitionsvertrag (S.144) platziert werden und es ist geplant, eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einzuführen. Diese Wahlmöglichkeit wird zunächst zeitlich befristet und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert. Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb noch offen.
Wir sind auch deswegen für die Pauschale Beihilfe, da die Beiträge, der privaten Krankenversicherung nicht in allen Fällen einfach leistbar sind. Das betrifft insbesondere Menschen mit Familie, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Schwerbehinderung, Teilzeitbeschäftigte und Ältere/Spätberufene. Da die Beitragshöhe zur GKV sich am Einkommen orientiert, könnten auch untere und mittlere Besoldungsgruppen entlastet werden. Daher wollen wir gerade für diese Personengruppen eine weitere Option schaffen und keine zusätzliche (wie von Ihnen thematisierte) Ausgrenzung dieser Personengruppe schaffen. Wir sind weiterhin bestrebt, eine umfassendere Lösung zu finden, die allen gerecht wird, die Wahlfreiheit und die Qualität in der Versorgung aller Beamtinnen und Beamten im Krankheitsfall in den Vordergrund stellt ohne Personenkreise auszuschließen.
Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW noch Fragen aufwirft. Wir sind bestrebt, einen offenen Dialog zu führen und Lösungen zu finden, die den Interessen aller gerecht werden und dementsprechend zeitnah umgesetzt werden. Ihr Feedback ist in diesem Prozess unverzichtbar, und wir schätzen Ihre Meinung und Anregungen.